TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einige Worte zum Antrag IV-4. Herr Calles, Ihre Darstellungen waren zugegebenermaßen eindrucksvoll. Aber Sie haben etwas ganz Wesentliches verschwiegen - Herr Gadomski hat darauf hingewiesen -: Wenige Kammern können den Vorstand total blockieren. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein haben zusammen 126 Stimmen. Das Quorum beträgt 125 Stimmen. Das heißt, diese wenigen Kammern können die ganze Arbeit der Bundesärztekammer beeinflussen. Das kann ja wohl nicht sein.

Der Antrag IV-5 von Herrn Calles ist der schlimmste Antrag. Bei einer Zweidrittelmehrheit bei Haushaltsbeschlüssen passiert Folgendes. Beim Haushalt gibt es ja schon eine Stimmengewichtung pro Kammer. Wenn wir jetzt noch eine Zweidrittelmehrheit einführen, wird diese Gewichtung potenziert. Die drei Kammern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen haben zusammen 87 Stimmen. Das Quorum wären 83 Stimmen. Bei der jetzigen Lage sind 126 Stimmen die einfache Mehrheit. Ich möchte Sie also dringend bitten, damit wir den Haushalt auch durchbekommen, sich nicht auf eine Zweidrittelquotierung festzulegen. Es gibt weder im Bundestag noch in den Ländern oder in sonstigen Organisationen bei Haushaltsfragen die Forderung nach einer Zweidrittelmehrheit. Es genügt immer die einfache Mehrheit. Die Bundesärztekammer ist 50 Jahre lang damit gut gefahren. Dabei sollten wir es belassen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Jetzt Herr Weisner vom Vorstand.

© 2001, Bundesärztekammer.