TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Thierse, Berlin:

Meine Damen und Herren! Der Vorstand hat in seinem Antrag klargelegt: Wenn das Geld später wieder ausgeschüttet werden soll, geht es in dem entsprechenden Verhältnis natürlich auch wieder zurück an die Bundesländer. Das heißt also, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg geht nichts verloren.

Es gibt das alte deutsche Sprichwort: Wer zahlt, schafft an. In einem Punkt ist der Antrag völlig inkonsequent. Der letzte Satz von Abs. 8 müsste nämlich lauten:

Sind der Präsident oder ein Vizepräsident nicht zugleich Präsidenten einer Ärztekammer, haben sie keine Stimme.

Warum haben sie eine Stimme? Wenn Sie mit dieser Logik arbeiten, dass Sie sagen, nur wer den Beitrag zahlt, hat auch die Stimmrechte, haben weder der Präsident noch die Vizepräsidenten und auch die weiteren Ärztinnen und Ärzte im Vorstand ein Stimmrecht. Mit welchem Recht sollten sie es haben?

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke sehr. - Jetzt bitte Herr Schieber aus Baden-Württemberg.

© 2001, Bundesärztekammer.