TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Ich rufe die Anträge IV-1 und IV-2 auf. Wir behandeln als ersten den Antrag auf Drucksache Nr. IV-1. In Punkt I.1 möchte der Vorstand eine Klarstellung durch die Anfügung des folgenden Satzes in § 4 Abs. 6:

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Gesamtzahl der durch die Stimmführer abgegebenen Stimmen.

Herr Calles möchte stattdessen mit seinem Antrag IV-5 erreichen, dass in § 4 Abs. 6 folgender Satz angefügt wird:

Die Beschlussfassung erfolgt mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtzahl der durch die Stimmführer abgegebenen Stimmen.

Dieser Antrag ist der weiter gehende Antrag. Für die Annahme ist bei beiden Anträgen die einfache Mehrheit ausreichend. Dann wird es allerdings noch einmal als Satzungsänderung insgesamt abgestimmt. Jetzt geht es nur um die Einführung eines Textes in die Beschlussvorlage IV-1.

Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-5. Wer möchte dem Antrag von Herrn Calles zustimmen, dass bei Haushaltsfragen die Zweidrittelmehrheit gelten soll? Das zählen wir aus. - Wer möchte das nicht, stimmt also gegen den Antrag IV-5? Auch das zählen wir aus. - Enthaltungen? - Drei Enthaltungen. Es gab 176 Neinstimmen, 35 Jastimmen, drei Delegierte haben sich enthalten. Der Antrag ist also abgelehnt.

(Beifall)

© 2001, Bundesärztekammer.