TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer auf Drucksache Nr. IV-1. Wir kommen zunächst zu Punkt I.1. Danach soll in § 4 Abs. 6 folgender Satz angefügt werden:

Die Beschlussfassung erfolgt mit einfacher Mehrheit der Gesamtzahl der durch die Stimmführer abgegebenen Stimmen.

Wenn Sie dem zustimmen wollen, geben Sie bitte das Handzeichen. Jetzt brauchen wir mindestens 167 Stimmen. - Bitte die Gegenstimmen. - Bitte die Enthaltungen. - Vier Enthaltungen. Es gab 192 Stimmen für die Satzungsänderung, 19 Stimmen dagegen und vier Enthaltungen.

(Beifall)

Jetzt stimmen wir über Punkt I.3 ab. Danach erhalten die Sätze 1 und 2 in § 10 Abs. 2 folgende Fassung:

Das Vermögen fällt, soweit es nach Abwicklung nach Satz 3 zur Verfügung steht, an die Ärztekammern; die Aufteilung erfolgt im Verhältnis der Anteile der Beitragszahlung der Ärztekammern an die Bundesärztekammer im Durchschnitt der letzten fünf Jahre vor dem Auflösungsbeschluss. Der Deutsche Ärztetag bestellt zur Durchführung der Auflösung einen Treuhänder.

Herr Schirmer macht mich darauf aufmerksam, dass wir noch nicht über Punkt I.2 abgestimmt haben. Danach sollen in § 8 Abs. 2 die Worte "über die Umlegung der Kosten" durch die Worte "über das Verfahren der Umlegung der Kosten" ersetzt werden. Darüber stimmen wir zunächst ab. Wer möchte § 8 Abs. 2 so formulieren? - Ich glaube, es ist besser, wenn wir auszählen. Es handelt sich ja um eine Satzungsänderung; da ist es wichtig, dass wir die konkreten Zahlen wissen. Es kann ja beispielsweise jemand nicht mitstimmen wollen. - Wer ist gegen diese Umformulierung? - Enthaltungen? - Keine. Es gab 208 Stimmen dafür, zwölf dagegen.

Nunmehr kommen wir zu Punkt I.3 hinsichtlich des Vermögens. Ich habe den Text eben vorgelesen. Wer stimmt für die Neuformulierung in § 10 Abs. 2 über die Zuordnung des Vermögens, falls sich das Ganze auflöst? Das wird wohl erst in grauer Zukunft vorkommen, wenn überhaupt. - Die Gegenprobe bitte. - Keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Es gab 218 Stimmen dafür, einzelne Enthaltungen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über Punkt II. Stimmt jemand dagegen, dass die Satzungsänderung am achten Tag nach ihrer Bekanntgabe im "Deutschen Ärzteblatt" (Datum der Ausgabe) in Kraft tritt? - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand? - Das ist einstimmig beschlossen.

Damit ist der Antrag IV-1 satzungsändernd angenommen. Vielen Dank.

(Beifall)

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