TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Damit kommen wir zum Antrag IV-2. Hier wird uns Herr Schirmer wieder eine Einführung geben. Bitte sehr.

Schirmer, Referent:

Zum Antrag IV-2 gibt es den Änderungsantrag IV-4 von Dr. Calles, der die Einschränkung des Antrags der Bayerischen Landesärztekammer, dass nur über Haushaltsangelegenheiten mit Stimmengewichtung abgestimmt werden soll, aufheben will, sodass generell mit Stimmengewichtung abgestimmt werden soll. Sie müssten also zuerst über den Antrag IV-4 und dann über den Antrag IV-2 abstimmen lassen.

Ferner müsste über den Ergänzungsantrag IV-3, der ja kein gezielter Änderungsantrag ist, abgestimmt werden, und zwar mit Zweidrittelmehrheit.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Ich glaube, es ist alles geklärt. - Wir kommen also zunächst zu den Anträgen IV-2 und IV-4. Der Antrag IV-4 gilt als Änderungsantrag zu Antrag IV-2 und bedarf nur einer einfachen Mehrheit. Für den Antrag IV-2 in der dann geltenden Fassung bedarf es einer satzungsändernden Mehrheit.

Wir kommen also zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-4. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? Bitte auszählen. - Wer ist dagegen? - Bitte die Enthaltungen. - Zwei Enthaltungen. Der Änderungsantrag von Herrn Calles gegenüber dem Antrag der Bayerischen Landesärztekammer ist mit 174 gegen 40 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.

(Beifall)

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