TOP IV : Änderung der Satzung der Bundesärztekammer
in den §§ 4, 5, 8 und 10

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Lang, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte etwas zu dem Antrag sagen, über den wir uns nicht mehr unterhalten haben, nämlich zum Antrag IV-6. Durch die Ausführungen von Herrn Schirmer bekomme ich Bedenken, ob wir aufgrund seiner Äußerungen den Haushalt hier im Plenum des Deutschen Ärztetages überhaupt abstimmen müssen. Er hat es ja so erklärt, dass die Angelegenheiten in den Landesärztekammern so gründlich vorbesprochen sind - das war auch bei uns der Fall -, sodass ich mich frage: Braucht man jetzt das demokratische Alibi eines Beschlusses des Deutschen Ärztetages für diesen Haushalt? Können Sie das nicht im Vorstand allein erledigen?

Prof. Dr. Hoppe, Präsident: Es ist doch so, dass die Delegierten der Landesärztekammern bei der Vorbereitung des Ärztetages zu Hause darüber abstimmen, wie sie ihre Stimme auf dem Deutschen Ärztetag zuordnen wollen, ob sie mit Ja oder mit Nein oder mit Enthaltung stimmen wollen. Die Präsidenten sind entweder Mitglieder dieser Delegiertenschar oder sogar außen vor, wenn sie nicht Delegierte sind. Insofern ist es schon wichtig, dass sich die Delegierten des Ärztetages darauf vorbereiten und einen Stimmführer bestimmen, der die Meinung der Landesärztekammer vertritt. Das ist keine Angelegenheit, die im Vorstand erledigt werden kann. Ich glaube, so ist es korrekt.

Wir denken noch einmal darüber nach und geben Ihnen vielleicht noch eine ausführlichere Auskunft. Aber ich glaube, dass das erst einmal so die richtige Entscheidung ist.

Möchten Sie jetzt eine Pause machen? Wer möchte eine Pause machen? - Wer möchte keine Pause machen? - Dann setzen wir unsere Beratungen fort. Herr Weber, unser Stenograf, ist lange Beratungen gewöhnt.

Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten VI bis VIII. Das sind die Finanztagesordnungspunkte. Dazu gebe ich folgende Hinweise, meine Damen und Herren: Die Finanzkommission hat durch einen Grundsatzbeschluss im Jahr 1987 für eine öffentliche Beratung der Tagesordnungspunkte "Finanzen" plädiert. Der Vorstand und die Delegierten des 90. Deutschen Ärztetages haben diesem Vorschlag seinerzeit zugestimmt.

Da es sich um eine grundsätzliche Empfehlung der Finanzkommission gehandelt hat, schlage ich vor, auch in diesem Jahr die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten VI bis VIII - Finanzen - öffentlich zu verhandeln.

Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall.

Damit treten wir in die Finanztagesordnungspunkte ein. § 4 Abs. 6 der Satzung der Bundesärztekammer besagt:

Über die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, die Festsetzung der Kostenanteile, die Entgegennahme der Jahresrechnung und die Erteilung der Entlastung an den Vorstand können die Delegierten einer Landesärztekammer nur einheitlich durch einen Stimmführer für ihre Kammer abstimmen. Der Stimmführer hat dabei so viel Stimmen wie die Zahl der seiner Ärztekammer nach § 4 Abs. 3 zustehenden Abgeordneten.

Beachten Sie bitte, dass nach der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage - § 10 - Anträge zum Haushaltsvoranschlag nur mit der Maßgabe zur Abstimmung zugelassen werden, dass ein zustimmendes Abstimmungsergebnis lediglich einen Vorschlag für die Entscheidung zur Abstimmung durch die Stimmführer darstellt. Wird ein Änderungsantrag durch diese Stimmführer angenommen, ist gegebenenfalls ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Die Stimmabgabe erfolgt mittels farbiger Stimmkarten. Die grüne Stimmkarte bedeutet "Ja", die rote Stimmkarte bedeutet "Nein".

Das Abstimmungsverfahren erfolgt durch Aufruf jeder Kammer in alphabetischer Reihenfolge. Der Stimmführer gibt durch Hochheben der entsprechenden farbigen Karte das Votum seiner Kammer bekannt. Somit ist die schnellstmögliche Feststellung des Gesamtergebnisses gewährleistet.

Die Stimmkarten können jetzt bei Herrn Zielesch - er steht von Ihnen aus gesehen rechts vor der Bühne - abgeholt werden.

© 2001, Bundesärztekammer.