TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Prof. Dr. Kossow, Niedersachsen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden Zeuge des historischen Moments, dass ich vor dem Deutschen Ärztetag einem Allgemeinarzt widerspreche. Stimmen Sie bitte dem Änderungsantrag von Herrn Schilling nicht zu. Ich finde es nämlich sehr verdienstvoll, dass uns Herr Siegrist und seine Arbeitsgruppe darauf hinweisen, dass von ärztlicher Seite mehr für die Prävention insbesondere hinsichtlich der häuslichen Verletzungen geschehen muss, dies ausdrücklich auch von hausärztlicher Seite her. Es ist zwar richtig, dass das Beratungsvolumen, das auf diesem Gebiet zu leisten ist, noch nicht vergütet wird. Nur: Bevor wir da herangehen, müssen wir diese Aufgabe erst einmal akzeptieren. Wir müssen sie vor allen Dingen so akzeptieren, dass unsere Kompetenz außer Frage steht.

Hier geht es zum einen um die inhaltliche und zum anderen um die formale Kompetenz. Inhaltlich dürfte kein Zweifel bestehen, dass Kinderärzte über die Verletzungsfolgen bei Kindern gut informiert sind und deshalb auch geeignete Berater für die Eltern sind. Dasselbe gilt für Allgemeinärzte, die Kinder behandeln.

Insbesondere im geriatrischen Sektor gibt es eine besondere Kompetenz der Hausärzte, Verletzungsursachen aufzuspüren und durch Beratung zu vermeiden, auch durch Präventionsmaßnahmen zu vermeiden. Ich denke beispielsweise an Oberschenkelhalsbrüche.

Hier geschieht viel zu wenig, obwohl wir über alle Voraussetzungen eines guten Gesundheitsmanagements in diesem Bereich verfügen - bis auf einen Restbereich. Wir haben zwar die Unfallursachen genau definiert, wir haben die Unfallfolgen genau definiert, aber wir haben die Verantwortlichen nicht definiert. Es kommt gerade darauf an, dass deutlich gemacht wird, wer für welchen Teil der Prävention verantwortlich ist. Sie kennen die Erfahrungen aus dem Management by objectives. Wenn man niemanden verantwortlich macht, wird am Ende auch nichts passieren. Ich meine, man kann nur diejenigen verantwortlich machen, die auch inhaltlich die Kompetenz besitzen. Das sind diejenigen, die den alten Menschen bei der Prävention von Altersverletzungen im Alltag begleiten. Das bedeutet, dass die formale Kompetenz bei den Ärzten liegen muss, die diese Patientengruppen behandeln, beispielsweise Chirurgen, Allgemeinärzte usw.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön, Herr Kossow. - Die nächste Rednerin ist Frau Vizepräsidentin Auerswald. Bitte.

© 2001, Bundesärztekammer.