TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Schilling, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde es sehr schön, wie leidenschaftlich hier diskutiert wird. Um nicht missverstanden zu werden: Ich habe nie gesagt, Herr Professor Kossow, dass Prävention keine ärztliche Aufgabe ist. Ich habe im Gegenteil ausgeführt, dass in dem beschriebenen Absatz sehr wohl die Prävention und die Aufklärung als ärztliche Aufgabe fixiert sind. Damit ist unserer Sorgfaltspflicht Genüge getan. Ich denke, das ist auch unbestritten.

Ich habe mich allerdings dagegen ausgesprochen, dass dezidiert bestimmte Berufsgruppen mit einer Aufgabe betraut werden, die Aufgabe der Gemeinschaft ist, eben nicht einer speziellen Berufsgruppe. Als Allgemeinmediziner fühle ich mich hier zweimal missbraucht. Das sehe ich nicht ein. Es genügt ja der Hinweis, dass wir Ärzte uns sehr stark um die Prävention bemühen werden. Damit ist allem Genüge getan. Es ist nicht einzusehen, warum hier bestimmte Gruppen - ich nehme an, aus Fahrlässigkeit; ich will niemandem etwas unterstellen - besonders herausgestellt werden. Ich kann diesen Antrag, wie er formuliert ist, nicht akzeptieren.

Danke.

(Vereinzelt Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Das hat noch einmal Herrn Kossow auf den Plan gerufen. Bitte schön, Herr Kossow.

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