TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Damit kommen wir zum Antrag 40 mit folgendem Wortlaut:

Die BÄK lässt den Modus der bisherigen Verabschiedung der GOÄ durch einen unabhängigen Verfassungsrechtler prüfen.

Das ist ein finanzwirksamer Antrag. Wie Sie wissen, machen das die Damen und Herren leider nicht umsonst. Das kann ich andererseits auch verstehen, dass sie es nicht ohne Honorar tun. Wir täten das ja auch nicht gerne ohne Honorar.

Dazu bitte Herr Möhrle.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ikonomidis, es tut mir Leid, dass ich auch diesem Antrag widersprechen muss. Ich glaube, dass das Verfahren, wie eine amtliche Gebührenordnung erlassen wird, durch das Gesetzgebungsverfahren geregelt ist. Dazu kann Ihnen sicher Herr Schirmer etwas sagen.

Es ist auch keineswegs so, dass die privaten Krankenversicherer einseitig die Preise diktieren. Das ist weder bei dem bisherigen Verfahren noch bei dem so genannten Vorschlagsmodell, das Sie gerade in Auftrag gegeben haben, der Fall. Es ist immer eine Sache von Verhandlungen.

Selbstverständlich hat der Staat, insbesondere in Form der Beihilfeträger, also der Länder, aber auch das Bundesgesundheitsministerium immer eine gewisse Kostenneutralität im Auge, sehr zu unserem Leidwesen. Aber Verhandlungen, gleich welcher Art, sind immer Kompromisse.

Ich glaube nicht, dass uns dieser Antrag weiterbringt, außer dass er erhebliche Kosten verursachen würde, wenn wir ein solches Rechtsgutachten einholen würden.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Herr Ikonomidis, Sie wollen Ihren Antrag verteidigen. Bitte schön.

Dr. Ikonomidis, Bayern:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie werden mir beipflichten, dass alle Gesetze geändert werden können und alle Gesetze verbesserungsfähig und viele auch verbesserungswürdig sind. Darum geht es mir. Ich finde, dass der ganze Modus verfassungswidrig ist. Das behaupte ich einfach als Abgeordneter dieses Hauses. Ich bitte den Ärztetag, diesen Beschluss zu fassen, damit wir endlich Klarheit haben. Voriges Jahr haben wir darüber diskutiert. Herr Möhrle hat uns, weil er mangelhaft informiert war, gesagt: Wir haben ein solches Gutachten. Als ich die Juristen gefragt habe, hat man mir erklärt: Nein, wir haben kein solches Gutachten.

In der Tat haben wir kein Gutachten. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur GOÄ betrifft eine besondere Facette, aber nicht das, was ich anspreche. Wir wollen wissen, ob unsere Verfassung diesen Modus wirklich absegnet oder nicht. Natürlich kostet das Geld. Wenn wir in der Lage sind, Paläste zu bauen, dann können wir auch einen Sachverständigen bezahlen!

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Baut Bayern auch neu?

(Heiterkeit)

Ich glaube, die Juristen müssen uns bestätigen, dass es in Deutschland Gesetze gibt, die nicht zu verändern sind, beispielsweise Teile des Grundgesetzes. Aber das, was hier angesprochen ist, ist veränderbar.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-40. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Zahlreiche. Wer ist dagegen? - Noch mehr. Wer enthält sich? - Der Antrag ist abgelehnt.

© 2001, Bundesärztekammer.