TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Damit kommen wir zum Antrag Nr. V-59 von Herrn Dr. Ikonomidis mit folgendem Text:

Der 104. Deutsche Ärztetag beauftragt die Bundesärztekammer dazu, die Rolle des Arztes bei der erwarteten Novellierung des Kostenrechtsänderungsgesetzes nur noch auf die eines Sachverständigen begrenzen zu lassen. Ein lebenslanger Zeugenstand für den Arzt ist ausgeschlossen.

Dazu möchte Herr Holfelder aus Hessen das Wort. Bitte schön, Herr Holfelder.

Dr. Holfelder, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eher im Sinne eines Geschäftsordnungsantrages den Antragsteller bitten, uns zu erklären, was er damit meint. Ich habe es nicht verstanden.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Möchte der Antragsteller selbst das Wort dazu ergreifen? - Bitte, Herr Ikonomidis.

Dr. Ikonomidis, Bayern:

Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es einfach nicht lustig, was hier läuft. Das Hauptproblem, das wir mit diesem Gesetz haben, besteht darin, dass alle möglichen Behörden, vor allen Dingen die Versorgungsämter, uns aufgrund der Kenntnisse, die wir über die patientenrelevanten Daten haben, als Zeugen benennen. Damit zwingen sie uns, Berichte zu schreiben, die sie beliebig vergüten. Ich meine, dass diese Praxis nicht rechtens ist und gegen unser Berufsrecht verstößt. Sie überstrapaziert uns durch eine Bürokratisierung, die unerträglich ist, sodass wir unsere Hauptaufgabe, nämlich die Patientenversorgung, vernachlässigen müssen, wenn wir das alles ordnungsgemäß abwickeln sollen.

Deswegen meine ich: Es muss möglich sein, dass, wenn ein Arzt von Behörden in Anspruch genommen wird, dies nur als Sachverständiger möglich ist, nicht als sachverständiger Zeuge.

(Beifall)

Dann ist auch die Vergütung entsprechend und die Beanspruchung angemessen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. - Ich möchte dazu gern juristischen Rat einholen und bitte Herrn Schirmer, uns freundlicherweise aufzuklären, ob das so möglich ist. Es wäre schon gut, wenn wir nur solche Anträge verabschiedeten, die auch mit der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang stehen.

Bitte schön, Herr Schirmer.

Schirmer, Justiziar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bezweifle, dass das möglich ist. Ich bitte Sie, den Antrag an den Vorstand zu überweisen, damit wir das Problem untersuchen können. So wie es formuliert ist, halte ich es jedenfalls im Rahmen des geltenden Rechts für unzulässig. Aber vielleicht kann man eine Lösung für das vom Antragsteller verfolgte Ziel durch Klärung der offenen Fragen finden. Ich bitte Sie, den Antrag an den Vorstand zu überweisen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Übernimmt jemand aus der Delegiertenschar diesen Antrag auf Vorstandsüberweisung?

(Zurufe)

- Das ist der Fall. Dann kommen wir also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-59. Wer ist für die Überweisung dieses Antrags an den Vorstand? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Der Antrag wird dort sorgfältig beraten. Wir werden versuchen, eine Lösung herbeizuführen, die ganz in Ihrem Sinne ist. Das ist ja im Prinzip in unser aller Sinne.

(Zuruf Dr. Ikonomidis, Bayern)

- Wir vergessen nichts! Sie werden es auch im nächsten Tätigkeitsbericht lesen können. Wenn wir etwas vergessen haben sollten, dann machen Sie uns bitte Dampf.

© 2001, Bundesärztekammer.