TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zum Antrag 63. Der Antragsteller hat gebeten, seinen Antrag im Rahmen dieses Komplexes zu behandeln. Der Betreff lautet:

Kinder von Drogenabhängigen - Case-Management

Ich verlese den Antragstext:

Der Deutsche Ärztetag fordert ein Case-Management für Kinder von Drogenabhängigen und deren Eltern. Dieses beinhaltet die Orientierung und Führung der Eltern und deren Kinder sowie die Überwachung ihrer Compliance. Da diese Aufgaben auch durch das regionale Jugendamt wahrgenommen werden müssen, wird gefordert, dass Suchtmediziner, Gynäkologen, Pädiater und Kinder- und Jugendpsychiater entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit ihren Jugendämtern treffen. So kann im Einzelfall die nötige Hilfe abgesprochen werden. Die anderweitige "Fremdunterbringung" dieser Kinder kann so vielfach verhindert werden.

Die Begründung lautet:

Kinder von Drogenabhängigen sind von erheblicher Vernachlässigung bedroht mit den Folgen von Behinderungen und erheblichen emotionalen Störungen. Durch entsprechende multiprofessionelle Führung der Eltern und Bereitstellung notwendiger Hilfen durch die Jugendämter entsprechend dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist in vielen Fällen ein wesentlich besseres Gedeihen der Kinder zu ermöglichen.

Ich habe den Antragstext mitsamt Begründung vorgelesen, weil es möglich ist, dass manche von Ihnen diesen Antrag nicht so schnell haben heraussuchen können.

Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Bitte schön.

Dr. Eisenkeil, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, dass dieser Antrag absolut sinnvoll ist. Aber nach meiner Überzeugung kann er so nicht gestellt werden. Hier müssen die Hausärzte unbedingt mit aufgeführt werden, weil sie dabei eine ganz wesentliche Rolle spielen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Ich nehme an, das ist ein Ergänzungsantrag, der darauf hinausläuft, dass es heißen soll:

... wird gefordert, dass Suchtmediziner, Hausärzte, Gynäkologen, Pädiater und Kinder- und Jugendpsychiater entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit ihren Jugendämtern treffen.

Die Antragsteller sind damit einverstanden. Insofern brauchen wir über diese Einfügung nicht abzustimmen.

Gibt es noch eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-63 in der so geänderten Fassung. Wer möchte zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit ganz klarer Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

© 2001, Bundesärztekammer.