TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir beginnen mit dem Antrag 14 des Vorstands. Dazu gibt es von Herrn Dr. Allmeling aus Hamburg den Änderungsantrag 14 a. Danach soll der zweite Absatz nur aus dem ersten Satz bestehen. Nach den Spiegelstrichen soll als eigenständiger Satz eingefügt werden:

Ausnahmen hiervon sind in Notfällen/im Notdienst grundsätzlich möglich.

Der Antrag insgesamt betrifft den Umstand, dass Ärztinnen und Ärzte von Familienangehörigen oder Patienten selbst zurückgebrachte Medikamente weiterverwenden. Es ist gar nicht primär an die Notfallversorgung gedacht. Aber das könnte ja einen Irrtum herbeiführen. Deshalb ist dieser zusätzliche Satz sicher wichtig, um deutlich zu machen, dass dabei die normale Verwendung von Arzneimitteln durch Ärzte im Notfalleinsatz nicht gemeint sein kann.

Zur Gegenrede hat sich Herr Holfelder gemeldet.

Dr. Holfelder, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur gegen den ersten Teil des Antrags 14 a sprechen. Wir sollten durch das Weglassen dieses Satzes nicht unnötig Kriegsschauplätze eröffnen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. - Herr Weisner macht darauf aufmerksam, dass der Antrag 77 auch alternativ zum Antrag 14 gesehen werden kann. Er wird das begründen.

Dr. Weisner, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Möhrle und ich waren der Meinung, dass wir, wenn wir es detailliert formulieren, insbesondere die Hausärzte und die Landärzte, bei denen es üblich ist, dass man Medikamente abgibt, wenn man nachts gerufen wird und die Apotheke weit entfernt ist, in große Schwierigkeiten bringen. Deshalb sind wir für einen allgemeinen Hinweis, dass der Gesetzgeber Regelungen herbeiführen soll, die das grundsätzlich ermöglichen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Ich habe den Eindruck, dieser Antrag 14 hat ein bisschen auch die Hilfe für einen konkret betroffenen Kollegen im Auge. - Jetzt bitte Herr Allmeling. Er möchte für seinen Änderungsantrag sprechen. Bitte schön.

Dr. Allmeling, Hamburg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gegen den Antrag von Herrn Weisner sprechen, weil ich denke, es macht überhaupt keinen Sinn, in diesem Lande den Gesetzgeber um etwas zu bitten. Einen solchen Antrag können wir gleich in den Papierkorb schmeißen. Wenn schon, dann finde ich den Antrag 14 sinnvoll, der relativ konkret ist.

Ich möchte die Apotheker bewusst herauslassen, weil ich denke, man muss nicht über irgendein Gesetz, das sich mit Diebstahl befasst, schreiben, dass Diebstahl mit Gefängnis bestraft wird. Ich vermisse die Solidarität der Apotheker seit langem. Wir sind mit dem Arzneimittelbudget völlig allein gelassen. Auch im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den Kollegen Berendes, den der Herr Präsident eben ansprach, hätte ich sehr viel mehr Solidarität seitens der Apotheker erwartet.

(Beifall)

Ich glaube, wir als Deutscher Ärztetag brauchen uns nicht den Kopf einer anderen Körperschaft zu zerbrechen. Ich bitte Sie, meinem Änderungsantrag zum Antrag 14 zuzustimmen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank.

Ich gehe davon aus, dass die Antragsteller Weisner und Möhrle mit ihrem Antrag nicht den Antrag 14 als aus dem Wege zu räumend betrachtet haben. Deshalb stimmen wir über die Anträge 14, 14 a und 77 ab.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-14 a. Danach soll im zweiten Absatz des Antrags 14 folgender Satz gestrichen werden:

Der Grundsatz der Verteilungszuständigkeit der Apotheker soll davon nicht berührt werden.

Wer möchte diesen Satz streichen? - Das sollten wir lieber auszählen. Das ist ein sehr politischer Satz. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir das gut abstimmen.

Ich frage also noch einmal, wer folgenden Satz gestrichen haben möchte:

Der Grundsatz der Verteilungszuständigkeit der Apotheker soll davon nicht berührt werden.

Wer möchte den Satz bestehen lassen? - Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Es gab 103 Stimmen für die Streichung und 74 gegen die Streichung. Damit ist dieser Teil des Antrags angenommen.

Als Zweites fordert der Antrag 14 a, unter die Spiegelstriche als eigenständigen Satz anzufügen:

Ausnahmen hiervon sind in Notfällen/im Notdienst grundsätzlich möglich.

Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das angefügt. Damit ist der gesamte Antrag 14 a angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den so geänderten Antrag auf Drucksache Nr. V-14. Wer möchte dem zustimmen? - Das ist die deutliche Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Auch Einzelne. Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

© 2001, Bundesärztekammer.