TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-26 mit dem Betreff:

Psychotherapeutische Behandlung neben somatischer Behandlung

Das ist ein Antrag von Herrn Dr. Loesch.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

Der Antragstext lautet:

Ärztliche Psychotherapeuten/ Psychotherapeutinnen entscheiden in eigener Verantwortung, ob es angezeigt ist, einen Patienten, der sich bei ihm/ihr in Psychotherapie befindet, auch körperlich zu behandeln ...

Wenn Sie sich erinnern: Das ist unter Tagesordnungspunkt I behandelt worden.

Es ist Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte diesen Antrag dem Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann wird darüber abgestimmt. Wer möchte, dass die psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte auch somatisch behandeln dürfen, wie es der Antragsteller möchte? Wer stimmt also dem Antrag V-26 zu?

(Zuruf)

- Ich glaube, wir müssen Folgendes klarmachen: Es handelt sich um Ärztinnen und Ärzte mit Approbation. Sie dürfen natürlich somatisch behandeln. Sie dürfen auch psychotherapeutisch behandeln, wenn sie eine Facharztanerkennung für Psychotherapeutische Medizin haben. Sie sind trotzdem approbierte Ärztinnen und Ärzte.

(Beifall)

Das Wort "trotzdem" war schlecht; sie sind trotzdem immer noch Ärzte. Die Gebietsgrenzen sind natürlich einzuhalten. Auch die Gebietsgrenze Psychotherapeutische Medizin schließt nicht aus, dass eine somatische Behandlung stattfinden darf bis an die Grenzen, die von der Approbation her gegeben sind. Insofern ist das, glaube ich, eine klare Angelegenheit.

(Zustimmung)

Ich darf Ihnen empfehlen, dem Antrag zuzustimmen. Wer stimmt dem Antrag 26 zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen.

(Beifall)

Das ist ein wichtiger Beschluss auch im Hinblick auf die Psychologen. Die nehmen mir das auch nicht übel.

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