TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir kommen jetzt zum Antrag 69 von Herrn Professor Krönig. Es geht um die Prävention Rauchen. Der Antragstext lautet:

Zur praktischen Umsetzung des Rauchverzichts empfiehlt der Deutsche Ärztetag den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die teilweise Kostenübernahme für eine evidenzbasierte strukturierte ärztliche Raucherentwöhnung.

Ich nehme an, Sie meinen eine Raucherentwöhnung durch Ärztinnen und Ärzte, nicht bei Ärztinnen und Ärzten. Den Begriff "ärztliche Raucherentwöhnung" könnte man auch so verstehen, dass es nur für Ärzte gilt. Aber das meinen Sie sicher nicht. Wir sollten also formulieren: "Raucherentwöhnung durch Ärztinnen und Ärzte". Ich schlage vor, dass wir bei der Überschrift das Wort "ärztliche" entfallen lassen, sodass es nur noch heißt: "strukturierte Raucherentwöhnung". Im Antragstext heißt es dann zum Schluss: "strukturierte Raucherentwöhnung durch Ärztinnen und Ärzte". So ist klar, dass Ärztinnen und Ärzte als Behandler gemeint sind.

Jetzt gibt es eine Gegenrede durch Frau Schlang aus Hessen. Bitte schön.

Schlang, Hessen:

Ich möchte weniger eine Gegenrede halten als vielmehr eine Anregung geben. Ich würde das Wort "teilweise" streichen. Bei anderen Suchtmitteln erfolgt ja auch eine vollständige Kostenübernahme durch die Kranken- oder Rentenversicherungsträger. Eine Alkoholentwöhnung wird entweder von den Krankenversicherungsträgern oder den Rentenversicherungsträgern übernommen. Dasselbe gilt für die Drogen. Deshalb sollte das Wort "teilweise" entfallen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. - Übernimmt der Antragsteller die Streichung des Wortes "teilweise"? - Das ist der Fall. Dann brauchen wir nicht darüber abzustimmen. Dann lautet jetzt die Überschrift: "strukturierte Raucherentwöhnung". Der Antragstext ist wie folgt geändert:

Zur praktischen Umsetzung des Rauchverzichts empfiehlt der Deutsche Ärztetag den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme für eine evidenzbasierte strukturierte Raucherentwöhnung durch Ärztinnen und Ärzte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-69 in der so geänderten Fassung. Wer stimmt dem zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

© 2001, Bundesärztekammer.