TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
4. Tag: Freitag, 25. Mai 2001 Nur Vormittagssitzung

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Nun kommen wir noch zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. V-78. Dieser Antrag lautet:

Der Auftrag des 103. DÄT (Beschluss Drucksache IV-27), "bis zum 104. DÄT eine Beschlussvorlage zu erarbeiten, so dass die bereits vorliegenden und dringend erforderlichen Änderungen/Ergänzungen zur bestehenden WBO verabschiedet werden können", ist noch nicht erfüllt.Seit Jahren anstehende und wiederholt beantragte Ergänzungen zur WBO werden wegen der Diskussion über die neue (Muster-)WBO nicht behandelt und beschieden. Dies bringt davon betroffene Kolleginnen und Kollegen zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil erbrachte Leistungen im EBM nicht abgerechnet werden können.Der Vorstand der BÄK wird aufgefordert, Regelungen im Benehmen mit der KBV für den zu erwartenden mehrjährigen Übergang bis zum Inkrafttreten der neuen WBO zu treffen.

Solche Leistungen können beispielsweise nicht abgerechnet werden, weil irgendwelche Subspezialitäten in der Weiterbildungsordnung noch nicht benannt sind. Dazu gehört beispielsweise die Neuropädiatrie. Ich nehme an, dass einer der Antragsteller, nämlich Herr Privatdozent Dr. Benninger, dies meint. Stimmt es? - Richtig.

Dieser Antrag ist in weiten Teilen identisch mit dem Antrag III-44. Dieser Antrag lautet:

Seit Jahren anstehende und wiederholt beantragte Ergänzungen zur WBO werden wegen der Diskussion über die neue (Muster-)WBO nicht behandelt und beschieden. Dies bringt davon betroffene Kolleginnen und Kollegen zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil erbrachte Leistungen im EBM nicht abgerechnet werden können.Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, Regelungen im Benehmen mit der KBV für den zu erwartenden mehrjährigen Übergang bis zum Inkrafttreten der neuen WBO zu treffen.Dies ist vor dem Hintergrund der nicht umgesetzten Beschlüsse des 103. Deutschen Ärztetages in Köln 2000 ("ewige Baustelle") zu einzelnen WB-Gängen dringend erforderlich.

Das ist inhaltlich eigentlich völlig identisch. Hier sind auch die Antragsteller gleich. Den Antrag III-44 haben wir an den Vorstand überwiesen. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Antrag 78 eigentlich auch an den Vorstand überwiesen werden müsste, wenn Sie einigermaßen in der Logik bleiben wollen, es sei denn, wir hätten uns über Nacht eine andere Meinung zu diesem Thema gebildet.

Darf ich deshalb davon ausgehen, dass es sinnvoll ist, auch diesen Antrag dem Vorstand zu überweisen?

(Beifall)

- Dann frage ich, ob es noch eine Gegenrede zum Antrag 78 gibt. - Das ist nicht der Fall. Wer möchte die Vorstandsüberweisung? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag 78 an den Vorstand überwiesen.

© 2001, Bundesärztekammer.