TOP VIII: Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 2001/2002
(01.07.2001 - 30.06.2002)

3. Tag: Donnerstag, 24. Mai 2001 Nachmittagssitzung

Dr. Koch, Referent:

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Der Haushaltsvoranschlag ist umfassend vorbereitet worden, beginnend mit einer Gesprächsrunde der Geschäftsführung, an der auch ich teilgenommen habe. Es folgten zweimal Beratungen in der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung", der Vorstand hat dreimal beraten und die Finanzkommission hat einen Großteil der Sitzung am 21. Januar 2001 diesem Thema gewidmet.

So wurde ein Voranschlag entwickelt, der aus Sicht der finanzierenden Landesärztekammern der Bundesärztekammer eine solide Finanzbasis bereitstellt. Der finanziellen Situation der Landesärztekammern ist mit einer Steigerungsrate der Beiträge von 3,87 Prozent Rechnung getragen worden.

Dieses Ergebnis konnte nur erzielt werden, indem eine Vielzahl von wünschenswerten und eigentlich notwendigen Projekten zurückgestellt wurde.

Herr Professor Fuchs hat die drei Stellenerweiterungen angesprochen, nämlich die jeweiligen Halbtagsstellen für die Bereiche Statistik, Qualitätssicherung nach § 137 e SGB V und im Sekretariat des Auslandsdienstes.

Im Personalbereich sind wir seitens der Finanzgremien wegen der gewissen "Zementierung" von Personalausgaben besonders kritisch. Wir haben uns von der Notwendigkeit dieser Maßnahmen überzeugen lassen.

Besonders eingehen möchte ich auf die Position "Sammelbezug - Medizin heute'". Wir haben dem Vorstand empfohlen, diese Position zunächst nochmals zu dotieren. Sollten aber das neue Layout und weitere Maßnahmen von Redaktion und Verlag nicht baldigst zu einer Akzeptanzverbesserung des Blattes am Markt führen, werden die Finanzgremien empfehlen, den Sammelbezug zu kündigen. Die Überprüfung sollte noch in diesem Kalenderjahr erfolgen. Irgendwann muss man feststellen, dass eine gute Idee alleine - und das ist das Blatt zweifellos - nicht genügt.

Nun zum Bundesverband freier Berufe - ein in hohem Maße berufspolitisches Thema, wie ich meine. Die vom BfB beschlossene Beitragserhöhung greift in zwei Stufen durch Erhöhungen von Grund- und Kopfbeitrag. In diesem Zusammenhang ist in der Finanzarbeitsgruppe die Möglichkeit diskutiert worden, dass die Bundesärztekammer nicht ordentliches Mitglied, sondern Fördermitglied wird. Der Vorstand hat dies geprüft, sich aber wegen des damit verbundenen erheblichen Verlustes an Einflussmöglichkeit für die Vollmitgliedschaft ausgesprochen.

Die Reisekostenposition der Geschäftsführung musste angehoben werden. Auf die erhebliche Zunahme der Berlinreisen ist jetzt verschiedentlich hingewiesen worden. In der Dezernentenrunde zum Thema Haushaltsvoranschlag haben wir auch die Einführung von Reisebudgets für die Dezernate besprochen.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir die Erhöhung der Entschädigung für Zeitversäumnis besprochen. Die Finanzkommission folgt dem Argument, dass es zunehmend problematischer werden dürfte, für eine Tagesentschädigung von 150 DM ehrenamtliche Kräfte für eine regelmäßige Mitarbeit zu gewinnen. Eine Erhöhung auf 100 Euro - das entspricht 195,58 DM - ist nur ein erster Schritt in Richtung einer realistischen Kostenerstattung für im Beruf stehende Kolleginnen und Kollegen.

Auch dieser Haushalt enthält die neue Aufwandsgruppe "Geschäftsstelle Berlin". Diese Aufwendungen werden zum größten Teil nach dem Umzug der Kölner Geschäftsstelle wegfallen. Insoweit handelt es sich um außerordentliche Aufwendungen, die nach Diskussion in der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" auch durch außerordentliche Erträge finanziert werden können.

Wir befinden uns mit dieser Handhabung weiter im Sinne der Vorstandsbeschlüsse über die Verwendung der Verlagsgewinne und haben auch in den letzten Jahren ähnlich gehandelt, um beispielsweise den Umzug des Bonner Büros oder Einmalaufwendungen für die Entwicklung des Elektronischen Arztausweises zu finanzieren.

Meine Damen und Herren, nach dieser Detailfülle bitte ich Sie noch um Ihre Aufmerksamkeit zu zwei weiteren Themen.

Die Finanzkommission hat dem Vorstand für die Verlagsgewinne des Jahres 1999 einen Verwendungsvorschlag unterbreitet. Sie wissen: Ein Teil wird für die Finanzierung der Berliner Geschäftsstelle verwendet. Der erkleckliche "Rest" in Höhe von rund 1,8 Millionen DM wird der Berlinrücklage zugeführt. Sie erinnern sich an den Finanzierungsplan, der Ihnen im letzten Jahr vorgelegt wurde und der den Aufbau einer Eigenkapitalposition - maßgeblich aus den Verlagsgewinnen - vorsieht.

An dieser Stelle spreche ich dem Deutschen Ärzte-Verlag, in Person den hier anwesenden Geschäftsführern, den Herren Dinse und Weber, ein Kompliment aus für die Unternehmensführung und die stets steigenden Verlagsgewinne. Herzlichen Glückwunsch dazu!

(Beifall)

Der Verlag insgesamt und das "Deutsche Ärzteblatt" mit seinem Anzeigenaufkommen im Besonderen unterstützen somit die Bundesärztekammer hinsichtlich eines soliden Finanzwesens.

Ich berichte Ihnen von einem weiteren Thema, das im Vorstand, in der Finanzkommission und in der Finanzarbeitsgruppe intensiv diskutiert worden war: Für den Erwerb der Berliner Immobilie waren Modelle der unterschiedlichsten Art im Gespräch. Sehr rasch konzentrierte sich die Diskussion auf Erwerbsmodelle; Mietobjekte sind aufgrund der Langfristigkeit der Investitionen abgelehnt worden.

So stellte sich die Frage, wer Eigentümer werden soll: die Landesärztekammern, eine spezielle Besitzgesellschaft oder die Landesärztekammern zur gesamten Hand in Form des nicht rechtsfähigen Vereins "Bundesärztekammer"?

Mit Unterstützung von juristischen Sachverständigen, Steuerprüfern und Wirtschaftsprüfern wurden über Monate umfassende Diskussionen geführt, die die Fragen des Zusammenspiels zwischen Landesärztekammern und Bundesärztekammer, aber auch des Zusammenspiels der Landesärztekammern untereinander berühren. Die Satzungsdebatte wird gleichfalls berührt.

Unmöglich kann hier die vollständige Diskussion mit allem Für und Wider reflektiert werden. Vieles ist in der Satzungsdiskussion angesprochen und berücksichtigt worden. Im Ergebnis ist der Revisionsverband ärztlicher Organisationen, die von der Finanzkommission beauftragte Prüforganisation, aufgefordert worden, ein Modell zu erarbeiten.

Eckpunkte waren die Vorstellungen, dass grundsätzlich die für die vorhandene Immobilie geltende Regelung beibehalten wird. Danach sind die Landesärztekammern im Grundbuch einzeln aufgeführt. Die Immobilie gehört jedoch den Kammern zur gesamten Hand als Mitglieder des nicht rechtsfähigen Vereins "Bundesärztekammer".

Um den unterschiedlichen Finanzierungsanteil der jeweiligen Kammern zu berücksichtigen, was im Grundbuch nicht erfolgen kann, wurde von der Finanzkommission die Änderung der Satzung gewünscht, die vorsieht, dass im Falle der Auflösung der Bundesärztekammer das zur Auskehrung verfügbare Vermögen im Verhältnis des durchschnittlichen Finanzanteils der letzten fünf Jahre vor Auflösungsbeschluss aufgeteilt und an die Landesärztekammern ausgezahlt wird.

Sie, meine verehrten Damen und Herren, haben vorhin diese Satzungsänderung beschlossen, wofür die Finanzkommission und der Vorstand Ihnen sehr herzlich danke sagen.

In der Bilanz der Bundesärztekammer, so das Rücklagenmodell weiter, werden die Finanzierungsanteile zur Immobilie jeder Kammer einzeln aufgeführt und mit der jährlichen Abschreibung verrechnet, sodass diese künftig nicht mit dem ordentlichen Haushalt finanziert werden muss.

Der Vorstand hat sich gegen einen separaten schuldrechtlichen Erwerb der Immobilie durch die Landesärztekammern ausgesprochen, wie es Herr Calles mit dem Antrag VIII-2 wieder vorschlägt. Durch die Satzungsänderung ist sichergestellt, dass die Landesärztekammern im Falle der Auflösung der Bundesärztekammer am auszukehrenden Vermögen entsprechend ihrem durchschnittlichen Beitragsanteil der letzten fünf Jahre vor Auflösungsbeschluss beteiligt sind.

Meine Damen und Herren, stets und von allen ist die Fallkonstellation des Austritts einer Kammer als absurd zurückgewiesen worden. Dies würde die Auflösung der Bundesärztekammer bedeuten, ja die Ärzte Deutschlands hätten keinen Verhandlungspartner mehr auf Bundesebene. Alles, was wir während des Ärztetags diskutiert haben, würde ad absurdum geführt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so etwas geschieht. Bei einer so gewaltigen Investition habe ich Verständnis dafür, wenn man sich im Hinblick auf alle Imponderabilien absichern möchte.

Mit dieser Satzungsregelung ist für die Landesärztekammern viel mehr erreicht worden, als eine Vertragslösung gebracht hätte; denn nunmehr würden im Auflösungsfall die Landesärztekammern gewichtet am Gesellschaftsanteil des Deutschen Ärzte-Verlags teilhaben. Dies ist eine ganz andere Dimension. Sicher wird Herr Schirmer noch auf die rechtlichen Fragen dieses Themas eingehen. Das wird durch die beschlossene Satzungsänderung und das einstimmig beschlossene Rücklagenmodell erledigt sein.

Meine Damen und Herren Delegierten, Sie haben im vergangenen Jahr eine zügige Realisierung des Umzugs der Bundesärztekammer nach Berlin beschlossen. Mit diesem Beschluss haben Sie eine Kostenschätzung zur Kenntnis genommen, die von einem Gesamtvolumen des Umzugsprojekts von 43 Millionen DM ausgeht bei einem Finanzierungsbedarf von 33,4 Millionen DM und der auch die Veräußerung der Kölner Immobilie vorsieht.

Die Geschäftsführungen von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung haben sich bemüht, die Gesamtimmobilie baldmöglichst zu veräußern mit einer Rückmietungsvereinbarung bis zum Umzug. Diese Abwicklung halte ich für erheblich besser, als wenn man versucht, exakt zum Umzugszeitpunkt zu veräußern. Das Risiko eines Leerstands wäre erheblich und mit großen, zusätzlichen Kosten verbunden.

Ich habe in der letzten Sitzung der Finanzkommission von dem Stand der Veräußerung berichtet. Ein Einwand gegen die schnellstmögliche Veräußerung ist dort nicht formuliert worden.

Zwischenzeitlich haben mehrere Verhandlungsrunden mit Interessenten stattgefunden. Mit dem Bieter des höchsten Gebots haben die gemeinsamen Verhandlungen von Bundesärztekammer und KBV inzwischen einen hohen Grad der Verbindlichkeit erreicht.

Die Geschäftsführung hat den Vorstand, die Finanzkommission und die Landesärztekammern am 10. April 2001 über den Verhandlungsstand, die finanziellen Eckwerte und die Auswirkungen der Rückmietung informiert. Ich stelle sie Ihnen hier vor:

Das Angebot für die Gesamtimmobilie Bundesärztekammer/KBV beträgt 24 Millionen DM. Davon würde die Bundesärztekammer 9,504 Millionen DM erhalten. Dieser Betrag steht uns liquiditätsmäßig zur Verfügung und soll zinsbringend angelegt werden. Diese Zinserträge werden für den Mietaufwand verwendet.

Der Verkaufsanteil der Bundesärztekammer steht nach dem Ausbuchen der Restbuchwerte der Kölner Grundstücke für die Finanzierung der Berliner Immobilie zur Verfügung.

Wie würden sich nun nach einem Verkauf die wesentlichen Etatpositionen verändern, wenn das jetzt im Gespräch befindliche Angebot zugrunde gelegt wird?

Die Zinseinnahmen aus dem Verkaufserlös betragen 427 700 DM. Ersparte Aufwendungen für Abschreibungen: 133 400 DM. Die bisherigen Mietzahlungen an die KBV in Höhe von 19 300 DM entfallen.

Dagegen steht die künftige Miete an den Erwerber in Höhe von 784 700 DM.

Es entstehen also zusätzliche Aufwendungen pro Jahr von 204 300 DM bis zum Umzug. Dieser Betrag ist sozusagen eine Sicherheitsprämie für einen Verkauf zu einem optimalen Zeitpunkt und für den Ausschluss eines Leerstandsrisikos.

Nach dem jetzigen Planstand wird die Bundesärztekammer Ende 2003 umziehen, sodass die dargestellten zusätzlichen Aufwendungen insgesamt rund 510 000 DM betragen würden.

Da diese Aufwendungen durch den Berlinumzug ausgelöst werden, könnten sie aus der bestehenden Rücklage für die Berlinplanung gedeckt werden. Ich hatte Ihnen eben von der Einstellung von erheblichen Verlagsgewinnen in diese Rücklage berichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zwar sind die geschilderten Verhandlungen weit fortgeschritten und ich rechne mit einem baldigen Abschluss; aber solange die Verträge nicht beurkundet sind, können wir deren finanzielle Auswirkungen nicht in den eingangs vorgestellten Haushalt einplanen. Die Veräußerung würde also zu einer Verschiebung von Etatpositionen wie soeben dargestellt führen. Die Satzung schreibt in § 9 Abs. 7 für diesen Fall vor, dass die Finanzkommission vor Beschlussfassung des Vorstands hierüber zu hören ist. Dies kann auch im schriftlichen Verfahren erfolgen und sollte auch so durchgeführt werden.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und für Ihr Verständnis für die Fülle an Informationen, die ich Ihnen dieses Jahr geben musste.

Lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen noch Dank sagen: erstens an die Mitglieder der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" und an die Mitglieder der Finanzkommission. Sie haben mir die Arbeit in den beiden Gremien erheblich erleichtert, insbesondere in der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung". Ich danke Ihnen für die stets gute Zusammenarbeit. Dass man Geduld aufbringen muss, wenn ein Mediziner in volkswirtschaftlichen Dimensionen denken muss, können Sie sich vorstellen. Sie haben Geduld bewiesen. Ich verspreche Ihnen: Ich lerne.

Ich möchte Herrn Raabe und seiner Mannschaft für die Unterstützung danken, die ich jederzeit hatte. Ich darf mich, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, in Ihrem Namen bei Herrn Professor Fuchs und Herrn Raabe für die zusätzlich geleistete Arbeit im Hinblick auf die Realisierung unseres Berlinumzugs ganz, ganz herzlich bedanken. Ich weiß, wie enorm stressig das war und wie viel Zeit Sie dafür aufwenden mussten. Herzlichen Dank für Ihre Bereitschaft!

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank Herr Koch. Ich sage immer wieder: Sobald Schwaben sich mit volkswirtschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen Dingen beschäftigen, braucht man eigentlich gar nicht misstrauisch zu sein; das geht dann schon in Ordnung. Diejenigen, die es nicht verstanden haben, werden gern bereit sein, Ihnen zu glauben. Diejenigen, die es verstanden haben, haben festgestellt, dass es gerechtfertigt ist.

Wir kommen jetzt zur Diskussion. Als erste Rednerin hat sich Frau Blum aus Rheinland-Pfalz gemeldet.

© 2001, Bundesärztekammer.