Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 3

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLISSUNGSANTRAG I - 3a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache I-3) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Crusius und Frau Dr. Auerswald (Drucksache I-3a) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Forschung mit menschlichen Stammzellen vom Mai 2001 zielen auf eine Änderung des § 1 Embryonenschutzgesetz (ESchG), um eine Herstellung und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen auch in Deutschland zu ermöglichen.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass derzeit einer solchen Forderung nach einer Öffnung des ESchG nicht gefolgt werden kann. Die Öffentlichkeit muss ergebnisoffen in den Dialog über die mit der Forschung an humanen embryonalen Stammzellen verbundenen ethischen und rechtlichen Probleme eingebunden werden, um Möglichkeiten, aber auch Grenzen der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen zu erkennen. Auch der Import embryonaler Stammzellen ist ethisch nicht akzeptabel.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest, dass die Forschung an embryonalen sowie an gewebespezifischen (adulten) Stammzellen in den letzten Jahren zu Fortschritten sowohl im Bereich der naturwissenschaftlichen als auch der medizinischen Erkenntnis geführt hat. Um die vielen offenen Fragen der zellulären Entwicklungsbiologie zu klären, sind aus wissenschaftlicher Sicht weitere intensive Forschungsanstrengungen notwendig. In diesem Zusammenhang sind die Wissenschaftler aufgefordert, die Öffentlichkeit sachlich und fundiert über die Grundlagen der Forschung mit embryonalen und adulten Stammzellen und eine mögliche Ausweitung auf humane embryonale Stammzellen zu informieren und die verschiedenen Quellen für menschliche Stammzellen (überzählige Embryonen, fetales Gewebe, adulte Stammzellen) zu benennen.

Der Deutsche Ärztetag fordert die Wissenschaftler auf, bei der Darstellung der zu erwartenden Forschungsergebnisse größtmögliche Sachlichkeit zu üben, da die Möglichkeiten einer Realisierung von therapeutischen Anwendungen wahrscheinlich noch in weiter Zukunft liegen. Patienten als auch Ärzten darf keine übertriebene Hoffnung auf eine baldige Anwendung gemacht werden.

Auch der Gesetzgeber wird seine zu treffende Entscheidung, ob eine Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen in Deutschland erlaubt werden soll, erst nach intensiver Beratung fällen. Insbesondere sollte der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" sowie dem Nationalen Ethikrat die Möglichkeit gegeben werden, die Gesellschaft und die politischen Entscheidungsträger über die ethischen Fragen zu beraten, um eine sachgerechte Urteilsbildung vorzubereiten.

© 2001, Bundesärztekammer.