Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP I: Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 15

Auf Antrag von R. Henke, Dr. Mitrenga, Dr. Crusius (Drucksache I-15) fasst der 104. Deutsche Ärztetag mit großer Mehrheit folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag bekräftigt, dass jede Form der aktiven Sterbehilfe mit dem ärztlichen Ethos nicht zu vereinbaren und gesellschaftlich nicht akzeptabel ist.

Forderungen nach Tötung auf Verlangen finden vor allem dadurch Nahrung, dass es Defizite bei der Betreuung und Begleitung Sterbender gibt.

Der 104. Deutsche Ärztetag setzt sich dafür ein, die Voraussetzungen für eine weitere Verbreitung und Anwendung der Erkenntnisse der Palliativmedizin zu verbessern. Dazu zählen auch eine Intensivierung palliativmedizinischer Forschung und ein höherer Stellenwert der Palliativmedizin in der Ausbildung der Ärzte. Auch in die Ausbildung der Pflegeberufe muss die Palliativmedizin integriert werden.

Darüber hinaus ist die Einrichtung einer angemessenen Zahl von Lehrstühlen für Palliativmedizin sinnvoll.

Ebenso muss die Schmerztherapie weiter verbessert werden. Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung muss gefördert und - wo bereits modellhaft erprobt - in die Regelversorgung übernommen werden.

Die für Krankenhausplanung zuständigen Ministerien in den Bundesländern werden aufgefordert, bei der Kapazitätsermittlung für die stationäre Versorgung der Bevölkerung die Notwendigkeit für palliativmedizinische Versorgung einzubeziehen.

Der 104. Deutsche Ärztetag weist darauf hin, dass mehr als die Hälfte aller in Deutschland Sterbenden in Krankenhäusern stirbt. Sterbende haben das Recht auf menschenwürdige Bedingungen.

Bei neuen Vergütungssystemen (DRG's) ist darauf zu achten, dass personale Sterbebegleitung nur durch Schwestern, Pfleger und Ärzte sichergestellt werden kann, die für diese Aufgabe auch Zeit haben. Der damit verbundene Aufwand muss ein legitimer Bestandteil der Fallpauschalen werden.

Über die Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung im Krankenhaus hinaus ist auch die weitere Förderung und finanzielle Sicherstellung ambulanter und stationärer Hospizarbeit erforderlich. Dies gilt um so mehr angesichts der soziostrukturellen Entwicklung in Deutschland mit über 50 % Single-Haushalten in Großstädten.

Der 104. Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, auch in der (Muster-)Weiterbildungsordnung palliativmedizinische Inhalte zu berücksichtigen und so zur Verbesserung ärztlicher Kompetenz bei der Begleitung Sterbender beizutragen.

Der Umgang mit Schwerstkranken und Sterbenden ist ein Gradmesser dafür, wie human eine Gesellschaft ist!

© 2001, Bundesärztekammer.