Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 3

Auf Antrag von Dr. Montgomery, R. Henke, Dr. Mitrenga, Frau Dr. Gitter und Dr. Wolter (Drucksache II-3) fasst der 104. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden auf, unverzüglich Tarifverhandlungen über krankenhausspezifische Arbeitszeitregelungen aufzunehmen.

Das im Oktober vergangenen Jahres ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur ärztlichen Arbeitszeit ("Bereitschaftsdienst-Urteil") unterstreicht die dringende Notwendigkeit neuer Arbeitszeitregelungen im Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) für die Beschäftigten in den Krankenhäusern.

Der Europäische Gerichtshof wertet die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes im Krankenhaus als Arbeitszeit. Das Arbeitsgericht in Gotha hat in einem Beschlussverfahren (AZ 3 BV 1/01) für die rechtliche Klarstellung gesorgt, dass das europäische Urteil auch in Deutschland Gültigkeit hat.

Nach dieser eindeutigen Rechtslage steht fest, dass das System der bisher abgeleisteten Bereitschaftsdienste illegal ist, da es von der absurden Konstruktion ausgeht, dass Bereitschaftsdienst Ruhezeit ist.

Im deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist festgelegt, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist nur dann zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Da die gesamte Zeit des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit zu werten ist, kann ein Arzt oder eine Ärztin nach einer normalen Arbeitszeit nicht mehr zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden. Ebenfalls ist eine Heranziehung zur Arbeit nach einem Bereitschaftsdienst nicht mehr möglich.

Da das ArbZG den Tarifvertragsparteien das Recht gibt, abweichende Regelungen unter den zwingenden Vorgaben Europas zu tarifieren, müssen jetzt die Arbeitgeber von Bund, Ländern und Gemeinden ihre Blockadehaltung aufgeben und bereit sein, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Nach den bisher ergebnislosen Verhandlungsrunden erwartet der Deutsche Ärztetag jetzt von den öffentlichen Arbeitgebern, dass sie Tarifvorschriften zustimmen, die den Arbeitsschutz im Krankenhaus verbessern.

Die öffentlichen Arbeitgeber dürfen sich bei der Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im Krankenhaus und den zwingenden Vorgaben aus Europa ihrer Verantwortung als Tarifpartner nicht länger entziehen.

© 2001, Bundesärztekammer.