Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG II - 8

Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Adam (Drucksache II-8) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Staatsanwaltschaften auf, gemäß § 291 des Strafgesetzbuches (sog. "Wucherparagraph") bei offensichtlicher Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken gegen die Krankenhausträger bzw. Arbeitgeber vorzugehen.

Begründung:

In einem Strafverfahren hat der BGH 1997 entschieden, dass die Beschäftigung eines Arbeitnehmers zu unangemessen niedrigem Lohn Wucher sein kann. § 291 StGB lautet: "Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit etc. eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für seine sonstigen Leistungen Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung ... stehen, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft ...".

© 2001, Bundesärztekammer.