Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP II: Ausbeutung junger Ärztinnen und Ärzte

BESCHLUSSANTRAG II - 16

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM BESCHLUSSANTRAG II - 16a

Auf Antrag von Dr. Nowak (Drucksache II-16) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Schultze und PD Dr. Benninger (Drucksache II-16a) beschließt der 104. Deutsche Ärztetag:

Alle Ärztekammern der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, im Rahmen der Anerkennung von Weiterbildungszeiten darauf zu achten, dass - entsprechend der (Muster-)Weiterbildungsordnung - nur ärztliche Tätigkeiten anzurechnen sind, die in hauptberuflicher Stellung und mit angemessener Vergütung abgeleistet worden sind. Diese sind durch Vorlage der Arbeitsverträge nachzuweisen.

Begründung:

Die gegenseitige Anerkennung der Facharzt-Diplome nach der Richtlinie 93/16/EWG setzt im Anhang I voraus, dass sowohl die "Ärztliche Weiterbildung auf Vollzeitbasis" als auch die "Ärztliche Weiterbildung auf Teilzeitbasis" angemessen vergütet werden.

© 2001, Bundesärztekammer.