BESCHLUSSANTRAG II - 21
Der Antrag von L. Risk-Plotzki (Drucksache II-21) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Ärztin / der Arzt im Praktikum hat ein Anrecht auf eine qualifizierte Ausbildung, die den Inhalten des jeweiligen Faches Rechnung trägt. Die Ärztin / der Arzt im Praktikum ist keine Billigarbeitskraft, sondern eine Auszubildende / ein Auszubildender !
Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, baldmöglichst Leitlinien zu erarbeiten, die für die jeweiligen Fachgebiete beispielhafte Inhalte aufzeigen, welche der Ärztin / dem Arzt im Praktikum (nach Maßgabe der jeweiligen Möglichkeiten) vermittelt werden sollen. Diese "Leitlinien für eine qualifizierte AiP-Phase" sollen dem nächsten Deutschen Ärztetag vorgestellt werden.
Der Deutsche Ärztetag fordert die Chefärztinnen / Chefärzte und alle leitenden und ausbildenden Kolleginnen und Kollegen auf, sich ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Ärztinnen und Ärzten im Praktikum bewusst zu sein und ihrer besonderen Verantwortung nachzukommen.
Begründung:
Die AiP-Phase soll abgeschafft werden. Aber selbst im günstigsten Fall werden noch viele Jahre tausende junger Ärztinnen und Ärzte ihre AiP-Zeit ableisten. Deshalb erscheint eine Beschäftigung mit den Bedingungen der AiP-Phase trotz aller Abschaffungsbeschlüsse weiterhin dringend geboten.
Neben der finanziellen muss auch die inhaltliche Gestaltung der AiP-Phase verbessert werden. Es muss sichergestellt sein, dass die AiP-Zeit eine Zeit der Ausbildung, nicht der Ausbeutung ist.
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