Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 11

Der Antrag von Herrn Töpler (Drucksache III-11) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

§ 8 - Ergänzung:

Die Kammern setzen zur Betreuung von Weiterbildern und Weiterzubildenden einen Ombudsmann oder Ombudsfrau ein.

Begründung:

Durch die Einrichtung eines Ombudsmannes/einer Ombudsfrau wird deutlich, dass es einen direkten Ansprechpartner gibt.

© 2001, Bundesärztekammer.