BESCHLUSSANTRAG III - 11
Der Antrag von Herrn Töpler (Drucksache III-11) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
§ 8 - Ergänzung:
Die Kammern setzen zur Betreuung von Weiterbildern und Weiterzubildenden einen Ombudsmann oder Ombudsfrau ein.
Begründung:
Durch die Einrichtung eines Ombudsmannes/einer Ombudsfrau wird deutlich, dass es einen direkten Ansprechpartner gibt.
|