Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 23

Der Antrag von Dr. Dietz, Dr. Kaplan und Herrn Weigeldt (Drucksache III-23) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der 104. Deutsche Ärztetag beauftragt den Vorstand der Bundesärztekammer, bei der Festlegung der WB-Qualifikation folgende Rahmenbedingungen zu erfüllen:

1. Befähigungsnachweise können sich nur auf Untersuchungs- und Behandlungsmethoden beziehen und dürfen nicht diagnosebezogen sein.

2. Befähigungsnachweise dürfen nicht Gebietsgrenzen verwischen und müssen die Gliederung der Versorgungsbereiche sichern.

3. Bei Einführung neuer Schwerpunkte, Bereiche und Befähigungsnachweise muss Einvernehmen mit den betroffenen Akademien der Gebietsärzte bzw. der Allgemeinmedizin hergestellt werden, um dem arbeitsteiligen Charakter der Weiterbildungsordnung Rechnung zu tragen.

4. In diesem Sinne sollte für jedes Fachgebiet eine Schnittstelle in die Weiterbildungsordnung aufgenommen werden.

Begründung:

Ohne diese Voraussetzungen ist eine Zustimmung zum Paragraphenteil unabwägbar.

© 2001, Bundesärztekammer.