Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 43

Der Antrag von Dr. v. Knoblauch und Dr. Drexler (Drucksache III-43) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag lehnt es ab, den Vorstand der Bundesärztekammer zu beauftragen, für eine Weiterbildung zum Hausarzt Sorge zu tragen, so wie es der Antrag III-10 beabsichtigt.

Begründung:

Eine Weiterbildung zum Hausarzt wäre eine Weiterbildung für einen sozialrechtlichen Versorgungsauftrag und würde jede Systematik des Weiterbildungsrechtes sprengen.

Eine Weiterbildung zum Hausarzt müsste beinhalten, dass geprüft wird, ob weitere Fachgebiete, wie Gynäkologie, Urologie und Kinderheilkunde in den "Hausarzt" Weiterbildungsgang einzubeziehen sind.

Auch nur die Erwägung einer "Weiterbildung zum Hausarzt" setzt voraus, dass die betroffenen Gebiete mit der Prüfung dieses Gedankens einverstanden sind. Dies ist offenkundig nicht der Fall.

© 2001, Bundesärztekammer.