BESCHLUSSANTRAG III - 46
Der Antrag von Dr. Drexler und Dr. von Knoblauch zu Hatzbach (Drucksache III-46) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen aus dem Gebiet der gesamten Inneren Medizin muss - auch bei einer Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung - vor allem um Versorgungsengpässe in der Fläche zu vermeiden und Versorgung auch in strukturschwachen Regionen zu gewährleisten, auch durch Fachärzte für Innere Medizin, die keine Schwerpunktbezeichnung führen, weiterhin möglich sein.
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