Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - DRG-Fallpauschalensystem

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 35

Auf Antrag von Prof. Dr. Mau und Frau Dr. Tempka (Drucksache V-35) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Bundesgesundheitsministerin möge veranlassen, dass die Einführung der DRG´s ausgesetzt wird, bis festgestellt ist, dass die Einführung der DRG dem Ziel einer ausreichenden Patientenversorgung nicht entgegensteht und ein Nutzen für Patienten und das Gesundheitswesen erwiesen ist.

Begründung:

Alle Erfahrungen mit DRG´s und ähnlichen Leistungserfassungssystemen haben gezeigt, dass eine Kostenreduzierung dadurch nicht zu erreichen ist. Vielmehr hat schon die teilweise Einführung von DRG's in allen Ländern zu einem signifikanten Kostenschub von ca. 5 % der Gesamtgesundheitsbudgets geführt.

Die durch die DRG´s verursachte Mehrarbeit ist in erster Linie von Ärztinnen und Ärzten zu erbringen, die nicht in Führungspositionen sind. Ein Nutzen für den Patienten resultiert daraus nicht; die für die Kodierung benötigte Arbeitszeit wird den Patienten entzogen.

In Anbetracht der notwendigen Einrichtung von ca. 15.000 Arztstellen an Krankenhäusern, mit denen die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes realisiert werden muss, sollten die für die Einführung der DRG benötigten Mittel für die Finanzierung der Arztstellen bereitgestellt werden.

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