Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Approbationsordnung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 1

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIIESSUNGSANTRAG V - 1a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-1) fasst der 104. Deutsche Ärztetag unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Schlagen (Drucksache V-1a) folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag fordert Bund und Länder und die Verantwortlichen an den Universitäten auf, die Verabschiedung einer neuen Approbationsordnung für Ärzte umgehend durchzusetzen. Die im Jahre 1999 verabschiedete Modellklausel für eine Reform des Medizinstudiums rechtfertigt nicht, eine Novellierung der Approbationsordnung weiter zu verzögern.

Eine Reform des Medizinstudiums ist längst überfällig, weil

· die derzeitige Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin zu theorielastig und praxisfern ist,

· neue Lerninhalte in das medizinische Studium integriert werden müssen,

· hausärztliche bzw. allgemeinmedizinische Kenntnisse eine stärkere Gewichtung erhalten müssen,

· eine Neugestaltung der Lehre mit fächerübergreifendem Unterricht und Kleingruppen-Arbeit vorzunehmen ist,

· durch ein integrierendes Studium und Verzahnung von Vorklinik und Klinik die bisherige AiP-Phase abzulösen ist,

· die schriftlichen Multiple-Choice-Prüfungen weit gehend durch praktische und mündliche Prüfungen ersetzt werden müssen und

· die kontinuierliche Evaluation der Ausbildung dringend notwendig ist.

Die Reform des Medizinstudiums kann in den Universitätskliniken nur dann umgesetzt werden, wenn die Kapazitätsverordnungen der Länder die rechtlichen Voraussetzungen für ein verbessertes Studenten-Dozenten-Verhältnis schaffen.

Die möglichst rasche Verabschiedung einer Reform des Medizinstudiums ist eine unbedingte Voraussetzung für eine Qualitätsverbesserung in der Medizin.

© 2001, Bundesärztekammer.