BESCHLUSSANTRAG V - 58
Der Antrag von Dr. Drexler und Dr. v. Knoblauch (Drucksache V-58) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Alle Versuche, die Allgemeinmedizin zu fördern, dürfen nicht dazu führen, dass Fachärzte für Innere Medizin, die keine Schwerpunktbezeichnung führen, nicht mehr nach Versorgungsnotwendigkeiten dem haus- oder fachärztlichen Versorgungsbereich zugerechnet werden können.
Leistungen, die diese Fachgruppe kompetent beherrschen, müssen weiterhin erbringbar sein.
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