Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Allgemeinmedizin

BESCHLUSSANTRAG V - 58

Der Antrag von Dr. Drexler und Dr. v. Knoblauch (Drucksache V-58) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Alle Versuche, die Allgemeinmedizin zu fördern, dürfen nicht dazu führen, dass Fachärzte für Innere Medizin, die keine Schwerpunktbezeichnung führen, nicht mehr nach Versorgungsnotwendigkeiten dem haus- oder fachärztlichen Versorgungsbereich zugerechnet werden können.

Leistungen, die diese Fachgruppe kompetent beherrschen, müssen weiterhin erbringbar sein.

© 2001, Bundesärztekammer.