Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Allgemeinmedizin

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 22

Auf Antrag von Frau Dr. Gitter und Dr. Mitrenga (Drucksache V-22) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Gesetzgeber wird aufgefordert, auf die Stichtagsregelung zum 1.1.2006 gemäß § 95 a (2) (Ende der Niederlassungsmöglichkeit für Allgemeinmediziner/innen mit dreijähriger Weiterbildung) zu verzichten, so dass auch Allgemeinärztinnen und -ärzte mit dreijähriger Weiterbildung, die z. B. durch Mutterschafts-/Erziehungsurlaub, Entwicklungshilfezeiten o. ä. diesen Stichtag nicht erreichen, die Möglichkeit der Niederlassung behalten.

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