Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

BESCHLUSSANTRAG V - 45neu

Der Antrag von Dr. Ikonimidis (Drucksache V-45neu) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert die Bundesärztekammer auf, die notwendigen Schritte zu tun, welche die Bundesregierung aus dem Dilemma des Verordners der GOÄ gem. § 11 BÄO und dem damit verbundenen Interessenkonflikt des Dienstherrn und Krankenversicherers für die Bediensteten der öffentlichen Hand befreien würden.

Dieser Konflikt ist in aller Deutlichkeit bei der letzten Beratung der GOÄ im Bundesrat 1996 und nicht zuletzt auch in der Formulierung des § 11 GOÄ zum Ausdruck gekommen.

Die Befreiung des Staates aus diesem Dilemma kann nur so geschehen, dass die Bundesregierung die GOÄ so bestätigt und verordnet, wie sie zwischen der Bundesärztekammer und dem Verband der PKV vereinbart worden ist ohne den Bundesrat zu beteiligen, was natürlich einer vorherigen gesetzlichen Regelung bedarf.

Begründung:

Die nunmehr länger als dreißig Jahre währende Diskussion zum Thema GOÄ gewinnt vor dem Hintergrund der Europäischen Vereinigung und der Globalisierung nur noch an Absurdität. Die Politik des Hinhaltens und der Ausbeutung der Ärzteschaft kommt einer mittelbaren Besteuerung gleich. Sie ist nur dafür geeignet, Deutschland aus dem großen und sich rasant entwickelnden Gesundheitsmarkt fernzuhalten (s. dazu die Stellungnahme von H. Prof. Obereder am 28.04.2001 in Sinsheim). Es geht also bei der überfälligen Novellierung der GOÄ nicht einfach nur darum, die materiellen Interessen der deutschen Ärzteschaft wahrzunehmen, was für die Bundesärztekammer selbstverständlich wäre, sondern vorrangig darum, Deutschland überhaupt den Anschluss an den weltweit expandierenden Gesundheitsmarkt zu sichern. Wenn derartig übergeordnete Themen nicht ernsthaft und ideologiefrei angegangen werden, dann nutzen alle Reden zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch nicht, weil wie schon bekannt, nur die Arbeitsplatzbeschaffung das probate Mittel gegen den Verlust von Arbeitsplätzen darstellt. Dass in den letzten 20 Jahren nur der Gesundheitsmarkt trotz allen Restriktionen überproportional zugenommen hat, dürfte allen bekannt sein.

© 2001, Bundesärztekammer.