Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 11

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-11) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert nachdrücklich die Erhaltung des Privatliquidationsrechtes am Krankenhaus auf der Grundlage der GOÄ als wesentliches Element der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit. Im Zuge der Einführung des Entgeltsystems nach § 17 b KHG im Krankenhaus laufen politische Überlegungen darauf hinaus, die bisherige Privatliquidation für (teil-)stationäre wahlärztliche Leistungen künftig entfallen zu lassen. An ihre Stelle soll zur Abgeltung wahlärztlicher Leistungen ein pauschaler additiver oder multiplikativer Zuschlag zum DRG-System treten. Der als Begründung angeführte Wegfall des Kostenabzugs gemäß § 7 Absatz 2 Nrn. 4 und 5 BPflV im Zusammenhang mit der Einführung der DRGs rechtfertigt einen derart massiven Eingriff in das Vergütungssystem des Krankenhauses nicht. Die geltende Honorarminderung nach § 6 a GOÄ beseitigt in ausreichendem Umfange die Doppelbelastung des Wahlleistungspatienten durch GOÄ einerseits und dem Krankenhaus zufließendem Entgelt andererseits; auch für eine Erhöhung der Honorarminderung nach § 6 a GOÄ findet sich keine Grundlage; sie würde nur zu einer Beeinträchtigung der Mitarbeiterhonorierung (Pool) einerseits und zu einer ungerechtfertigten Begünstigung der PKV andererseits führen. Außerdem wären hiervon zusätzlich 60 % der zurzeit geltenden Chefarztverträge (Altverträgler) betroffen, für die nach dem Gesundheitsstrukturgesetz 1992 der Kostenabzug gemäß § 7 Abs. 2 Nrn 4 und 5 BPflV nicht gilt.

Eine weitere Einschränkung oder Abkehr von der Liquidation stationärer wahlärztlicher Leistungen nach GOÄ zu Gunsten einer DRG-bezogenen pauschalen Bemessungsgröße würde zudem den Einsatz innovativer Verfahren im Krankenhaus zusätzlich zu den zunehmenden Restriktionen im GKV-Bereich nachhaltig beeinträchtigen.

Die Ablösung des Privatliquidationsrechtes durch für alle Selbstzahler gleiche Pauschalen verkennt die auch seitens der Politik zunehmend betonte Notwendigkeit, das Gesundheitswesen als Wirtschaftsfaktor anzusehen, und außerhalb der GKV-Regelleistungen, insbesondere durch die Attraktivität hochqualifizierter Ärzte, zusätzliche Einnahmen für das Krankenhaus und dessen ärztliche Mitarbeiter zu erschließen. Für Privatpatienten - auch aus dem Ausland - verliert das deutsche Krankenhaus dadurch an Attraktivität. Jede Nivellierung des Krankenhausvergütungssystems im Privatliquidationsbereich wird dazu führen, dass qualifizierte Ärzte eher zu Privatkliniken, ambulanten Zentren oder ins Ausland abwandern als zunehmend unattraktive, zudem mit erheblichen Belastungen verbundene Chefarztpositionen an deutschen Krankenhäusern anzustreben. Die pauschale Vergütung von Chefärzten mit DRG-Zuschlägen vernachlässigt die Bedeutung des Privatliquidationsrechtes als Basis nicht nur einer angemessenen Honorierung leitender Krankenhauspositionen, sondern auch der inzwischen weitgehend gesetzlich geregelten Mitarbeiterhonorierung (Pool). Der Wegfall dieser Mitarbeiterhonorierung würde eine Neuordnung des Gehaltsgefüges erfordern, wobei der Vorteil des Leistungsbezuges einer Mitarbeiterhonorierung aus Privatliquidationsrecht bei einem Pauschalgehalt nicht mehr möglich ist.

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert deswegen:

· die Erhaltung des Privatliquidationsrechtes auf der Basis der GOÄ - auch bei Einführung von DRGs - als wesentliches Element der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit sowie als Grundlage für Innovationen

· den Ausgleich der Doppelbelastung des Wahlleistungspatienten durch die geltende Honorarminderung nach § 6 a GOÄ,

· die Erweiterung des Liquidationsrechtes auf leitende Oberärzte und andere, mit der Wahrnehmung verantwortlicher und selbstständig ausgeführter Leistungen beauftragter Fachärzte,

· die Aufrechterhaltung des Privatliquidationsrechtes, auch als Basis der Mitarbeiterhonorierung,

· die Herstellung der wahlärztlichen Vergütungsgerechtigkeit durch Angleichung der privatärztlichen Liquidation in den neuen Bundesländern an das Niveau der alten Bundesländer entsprechend der bereits umgesetzten PKV-Beitragsgleichstellung.

© 2001, Bundesärztekammer.