Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

BESCHLUSSANTRAG V - 82

Der Antrag von Dr. Stagge (Drucksache V-82) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:

Der Deutsche Ärztetag fordert Gesetz- und Verordnungsgeber auf, in der GOÄ für einen Ausgleich der Inflation zu sorgen.

Hierzu sollen im § 5 Absatz 1 der GOÄ wenige Änderungen erfolgen:

1. Im 3. Satz soll vor der Punktwertangabe das Wort "derzeit" eingefügt werden.

2. Nach dem 4. Satz soll ergänzt werden: "Jeweils zum 1.1. wird der Punktwert angeglichen an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten gemessen am Lebenshaltungskostenindex für den 4-Personen-Haushalt, welcher beim statistischen Bundesamt zu erfragen ist."

Begründung:

Der Ärztetag vermisst seit längerem die Aktualisierung der GOÄ. Seit Einführung der GOÄ 1 96 ist kein Inflationsausgleich erfolgt.

Die Inflationsrate beträgt seither etwas über 8 %. 8 % Inflation müssten zu einem Punktwert von 12,312 Pfennigen führen. Dies kann von uns Ärzten nicht weiter ausgeglichen werden. Unsere Kosten sind mindestens mit der Inflationsrate gestiegen.

Ein kontinuierlicher automatischer Inflationsausgleich würde die Situation und die Diskussion entkrampfen.

Die Gebührenordnung der Juristen hat ihren Inflationsausgleich durch den Bezug auf die Streitwerte. Die Architekten nehmen Bezug auf die Baukosten. Streitwert und Baukosten ändern sich bei Preisänderungen.

Ein in die amtliche Gebührenordnung eingebauter Inflationsausgleich ist also nicht neu und bei anderen Regelungen längst enthalten.

© 2001, Bundesärztekammer.