Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 10neu

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-10neu) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag 2001 in Ludwigshafen fordert die Bundesministerin für Gesundheit auf, fast 11 Jahre nach der Wiedervereinigung Deutschlands, endlich auch die Vergütungsunterschiede zwischen Ost und West zu beseitigen. Die vorgelegte Sechste Gebührenanpassungsverordnung zur GOÄ mit einer Reduzierung des Ostabschlages von 14 % auf 10 % reicht nicht aus. Weiterhin wird rigide an der sachfremden und rechtswidrigen Berechnungsgrundlage für den Ostabschlag festgehalten. Die Meßlatte in der sogenannten Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, die Einkommensentwicklung der rentenversicherungspflichtigen Bevölkerung im Beitrittsgebiet, kann nicht Maßstab für die Anpassung der privaten Amtlichen Gebührentaxe sein. Weder Beitragszahlungen für private Krankenversicherungsunternehmen noch Beitragsbemessungsgrenzen weisen Unterschiede zwischen Ost und West auf. Die Leistungen der ostdeutschen Ärzte sind nicht geringer zu bewerten als die Leistungen anderer Freier Berufe, wie z. B. Steuerberater, Architekten, Ingenieure und Lotsen, deren vergütungsrechtliche Gleichstellung schon lange Realität ist. Der immer noch 14 %ige Vergütungsabschlag Ost für die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte stellt eine eklatante Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dar und wird von ostdeutschen Ärzten als diskriminierend empfunden. Die vom früheren Bundesgesundheitsminister zugesagte Angleichung zur Jahrtausendwende ist überfällig.

Begründung:

Eine Angleichung ist erforderlich; dies zeigt vor allem die Situation in Berlin, wo die verschiedenen Vergütungsregelungen in besonders widersinniger Form aufeinanderstoßen. Wenn ein Westberliner Patient einen Ostberliner Arzt in Anspruch nimmt, so werden ihm die ärztlichen Leistungen mit Vergütungsabschlag Ost berechnet. Ostberliner Patienten müssen beim Aufsuchen eines Westberliner Arztes jedoch die volle Vergütung bezahlen. Derartige Fehlentwicklungen werden für den Bereich der Kostengesetze mit dem Kostenermäßigungssatz-Aufhebungsgesetz Berlin - KostErmAufhGBln vom 13. März 2001 - Bundesratsdrucksache 202/01, gerade beseitigt. Ziel des Gesetzesantrages des Landes Berlin ist es, den Abschlag für Justizgebühren und Entschädigungen von derzeit noch 10 % zu beseitigen. Die Ausführungen im Gesetzesantrag werden nachstehend zitiert, da die Argumentation auch auf den Vergütungsabschlag Ost der GOÄ zutrifft:

"Durch den Ermäßigungssatz werden insbesondere die im Beitrittsgebiet domizilierenden Rechtsanwälte belastet, weil sie bei gleichen Sach- und Personalkosten für dieselbe Arbeit weniger Geld erhalten, als die Kollegen in Nichtbeitrittsgebieten. Überdies ergeben sich aus den gespaltenen Gebührenregelungen zahlreiche Abrechnungsschwierigkeiten, die die Justizverwaltung belasten. In Berlin stellt sich der Gebührenabschlag auch als Behinderung der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte dar, weil die Verlegung einer Kanzlei in den Beitrittsteil der Stadt nur bei Inkaufnahme von Einnahmeverlusten möglich ist. Durch Zuzug und Vermischung der Bevölkerung aus beiden Teilen der Stadt haben sich die Lebensverhältnisse insgesamt angeglichen, so dass eine Entlastung des Beitrittsgebiets nicht mehr erforderlich ist. Mit dem Gesetz wird der Abschlag für das Beitrittsgebiet Berlins vollständig beseitigt. Damit wird ein Schritt in Richtung Normalität getan, für den die Zeit 10 Jahre nach der staatsrechtlichen Zusammenführung der alten und der neuen Bundesländer in Berlin reif ist."

© 2001, Bundesärztekammer.