Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

BESCHLUSSANTRAG V - 18

Auf Antrag von Dr. Thomas (Drucksache V-18) beschließt der 104. Deutsche Ärztetag:

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert den Ausschuss "Integration" des Vorstandes der Bundesärztekammer auf, bei dem Bemühen um eine weitere Integration ambulanter und stationärer Versorgung nicht nur die belegärztliche Tätigkeit und die Ermächtigung erfahrener Krankenhausärzte zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung zu berücksichtigen, sondern auch die angemessene, leistungsgerechte Vergütung der ärztlichen Leistungen zu realisieren. Bei einer Anpassung der Vergütungssysteme für ambulante und stationäre Leistungen sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

· Die freiberufliche Tätigkeit der niedergelassenen Ärzte ist in den Vergütungen zu beachten und zu bewerten, unter Beachtung insbesondere der speziellen Praxisführungs- und Organisationsrisiken, der Standort-, persönlichen Investitions- und Personalrisiken.

· Die Praxiskosten der niedergelassenen Ärzte, die für die ärztliche Tätigkeit aufzuwendende Arbeitszeit sowie Art und Umfang der ärztlichen Leistungen sind in den Vergütungen zu berücksichtigen.

· Das unterschiedliche Risikoprofil und die inkompatiblen Regelungen über Wirtschaftlichkeitsprüfungen im ambulanten Bereich einerseits und im stationären Sektor andererseits sind zu beachten.

· Die gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen, unter Beachtung der nach wie vor bestehenden, aber abzulehnenden Budgetierungsmodalitäten, sowohl für den ambulanten als auch für den stationären Bereich sind getrennt zu analysieren und bei den Vergütungen der ärztlichen Leistungen mit einzubeziehen.

Eine generelle Vereinheitlichung der Vergütungssysteme für ambulante und stationäre Leistungen erscheint nicht sinnvoll, weil

a) für den EBM und die GOÄ auch in Zukunft unterschiedliche Rechtsgrundlagen bestehen bleiben (SGB V und Bundesärzteordnung),

b) die Struktur der Patientenversorgung mit den dahinter stehenden ärztlichen Leistungen je Behandlungstag und -fall im ambulanten und stationären Bereich unterschiedlich ist,

c) Auswirkungen des pauschalierten DRG-Systems als outputbezogenes Entgeltsystem im Krankenhausbereich auf die ambulante Versorgung nicht wissenschaftlich untersucht und deshalb auch nicht transparent sind, unter anderem auch wegen fehlender statistischer Ausgangsdaten,

d) eine Angemessenheit der ärztlichen Vergütungen im Rahmen einer "Vereinheitlichung" bei freiberuflicher Tätigkeit nicht sichergestellt werden kann,

e) Investitionen im stationären Sektor durch die öffentliche Hand im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder, im ambulanten Sektor aber durch den Praxisinhaber getragen werden,

f) betriebswirtschaftlich kalkulierte Personalkosten im Krankenhaus einerseits und in Praxen andererseits unterschiedlich hohe Anteile an den Gesamtkosten in beiden Bereichen einnehmen,

g) eine Vereinheitlichung von EBM und GOÄ zu befürchten ist, ohne dass auf die berechtigten Unterschiede in der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung Rücksicht genommen wird,

h) die Gefahr besteht, dass Liquidationsrechte auf der Basis der GOÄ in Krankenhaus und Praxis weiter eingeschränkt werden.

© 2001, Bundesärztekammer.