Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Vergütung, insbesondere GOÄ

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 12

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-12) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag hält eine Reform des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen für unbedingt erforderlich; seit der letzten Novelle 1994, steht eine Anpassung der Sätze an die Inflationsentwicklung aus. Insofern begrüßt der 104. Deutsche Ärztetag die initiierte Reform des Justizkostenrechtes, in welcher auch die Entschädigung von Zeugen- und Sachverständigen neu geregelt werden soll. Der vorgelegte Entwurf eines Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes lässt jedoch - außer im Titel des Gesetzentwurfes - eine Verbesserung der Vergütung ärztlicher Sachverständiger bisher nicht erkennen. Die vorgesehene Einführung von festen Stundensätzen spiegelt den unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad von Gutachten, gerade im medizinischen Bereich, nicht wieder. Die bisher erkennbare Eingruppierung ärztlicher Sachverständiger ist völlig unangemessen. Weitere zahlreiche Fehleinschätzungen hinsichtlich der Erstattungsregelungen von Fahrtkosten, Schreibgebühren und anderem Aufwand müssen korrigiert werden.

Der 104. Deutsche Ärztetag fordert, dass angesichts der bisher unzulänglichen Berücksichtigung eingetretener Kostensteigerungen im Entschädigungsrecht, die anstehende Reform eine den Anforderungen der Rechtsprechung an qualifizierte medizinische Gutachter entsprechende Vergütung einführt. Dies bedeutet, dass der ärztliche Sachverständige auf Grund der erforderlichen hohen akademischen und beruflichen Qualifikation der höchsten Vergütungsgruppe zugeordnet wird, um eine im Interesse des Patienten sachgerechte und zügige Erfüllung des gerichtlichen Auftrages auf qualitativ höchstem Niveau zu gewährleisten. Die Beibehaltung eines Gebührenrahmens im medizinischen Bereich wird für erforderlich gehalten, um unterschiedliche Schwierigkeitsgrade von Gutachten abbilden zu können. Die Regelung der weiteren Erstattungstatbestände sollte sich nicht am Ziel Kosten einzusparen orientieren, sondern dem Sachverständigen den notwendigen Auslagenersatz gewähren.

Mehr als 10 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte auch der Ostabschlag in diesem Gesetz als unzeitgemäß abgeschafft werden, er stellt eine bedenkliche Ungleichbehandlung gegenüber anderen Rechtsbereichen dar.

Der 104. Deutsche Ärztetag 2001 fordert die Bundesregierung auf, bei der Reform des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes den antiquierten Entschädigungsgrundsatz zu verlassen und dem Titel der Reform entsprechend eine leistungsorientierte Vergütung für Sachverständigen einzuführen.

© 2001, Bundesärztekammer.