Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Arzneimittel

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 14

ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 14a

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-14) unter Berücksichtigung des Antrages von Dr. Allmeling (Drucksache V-14a) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag befürwortet die kostenfreie Abgabe unverbrauchter Medikamente durch Ärzte.

Der Gesetzgeber wird gebeten, die notwendigen Bestimmungen zu erlassen, die diese wirtschaftliche und an den Patientenbedürfnissen orientierte Arzneimittelverabreichung ermöglichen.

Bei der kostenfreien Abgabe von Medikamenten durch Ärzte an andere Patienten muss das Anliegen der Arzneimittelsicherheit oberstes Gebot bleiben. Deshalb sind folgende Kriterien zu beachten:

· Die Blisterverpackungen, Ampullen und Teststrei· Tropfen, Zäpfchen, Salben und Säfte dürfen nicht weitergegeben werden;fen zur Selbstkontrolle müssen sach

· Das Verfalldatum darf nicht überschritten sein;

· Der Arzt muss Hinweise geben zur Verordnung, zur Dosierung und zu Arzneimittelrisiken;

· Der Beipackzettel muss mitgegeben werden.

Ausnahmen hiervon sind in Notfällen/im Notdienst grundsätzlich möglich.

Begründung:

Angesichts der begrenzten Mittel im Gesundheitssystem ist es nicht länger hinnehmbar, dass pharmakologisch einwandfreie und voll wirksame Medikamente vernichtet werden müssen, obwohl sie von den Patienten, die diese Medikamente zuerst verschrieben bekommen haben, nicht mehr benötigt werden.

© 2001, Bundesärztekammer.