Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Pflege

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 43

Auf Antrag von Dr. Everz (Drucksache V-43) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Mit Sorge betrachtet die Ärzteschaft die Entwicklung im Bereich der häuslichen Krankenpflege.

Aus Gesprächen mit Sozialstationen und Pflegediensten ist deutlich ersichtlich, dass hier eine Veränderung der gegenwärtigen Situation erreicht werden muss, will man eine qualitätsorientierte medizinisch-pflegerische Versorgung von Patientinnen und Patienten im häuslichen Bereich auch für die Zukunft sicherstellen.

Das gesundheitspolitische Ziel "ambulant vor stationär" gerät derzeit immer mehr aus dem Blick.

Bereits vor der Verordnung notwendiger medizinischer Maßnahmen, wie z.B. Decubitus-Versorgung oder Blutzuckermessung, werden die Ärzte seitens der Krankenkassen massiv unter Druck gesetzt, solche nur noch sehr eingeschränkt zu verordnen. Die zur Verfügung stehenden Budgets werden dem Bedarf in keiner Weise gerecht. Selbst diese geringen medizinischen Verordnungen werden häufig seitens der Krankenkassen weiter zusammengestrichen.

Diese Handhabung, die dem ärztlichen Ethos in keiner Weise entspricht, führt zu einer immer stärker werdenden Drucksituation auch auf Seiten der Sozialstationen und Pflegeeinrichtungen.

Qualifizierte Pflegekräfte müssen in den Haushalten täglich erkennen, dass eine adäquate Versorgung der Patientinnen und Patienten zunehmend erschwert oder unmöglich wird.

Darüber hinaus werden mehr und mehr personelle Kapazitäten durch vermeidbaren Verwaltungsaufwand gebunden. Die dafür benötigte Zeit fehlt den Pflegekräften für die Arbeit mit den Patienten und deren Angehörigen.

Es ist festzustellen, dass die Erwartungshaltung an ambulante Pflegeleistungen seitens der Pflegebedürftigen und Angehörigen in den letzten Jahren angestiegen ist. Neben der medizinisch-pflegerischen Versorgung wird zunehmend psychosoziale Betreuung notwendig und eingefordert. Die gegenwärtige Situation und die vorhandenen Kapazitäten können dieser Entwicklung nicht gerecht werden.

Angesichts einer gesellschaftlichen Entwicklung zu Ein-Person-Haushalten wird sich die Situation weiter verschärfen.

Seitens der Politik erwarten Ärzteschaft und Pflegeeinrichtungen die Einleitung konkreter Schritte, um den drohenden Zusammenbruch des Systems der häuslichen Pflege zu verhindern.

Ziel muss es sein, eine menschenwürdige medizinisch-pflegerische Betreuung alter und kranker Menschen im häuslichen Umfeld bis hin zur Hospiz-Versorgung sicherzustellen, damit Fehlentwicklungen wie in den Niederlanden verhindert werden können.

© 2001, Bundesärztekammer.