Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Qualitätssicherung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 33

Auf Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache V-33) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Als eine besondere Maßnahme der Qualitätssicherung und somit der Patientensicherheit wird der "Patienten-Ausweis" bei chronisch Kranken gefordert. Er erhält die notwendigsten diagnostischen und therapeutischen Daten des Patienten, wird vom Hausarzt ausgestellt und allen mitbehandelnden Ärzten vorgelegt.

Begründung:

Ob als Hilfe für den Arzt oder als Nachweis einer chronischen Erkrankung, wo dies auch immer benötigt wird, der Patienten-Ausweis garantiert Kontinuität und verschafft Sicherheit. Er wird von mir seit gut 6 Jahren erfolgreich benutzt. Die Patienten sind sehr dankbar dafür.

© 2001, Bundesärztekammer.