ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 33
Auf Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache V-33) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Als eine besondere Maßnahme der Qualitätssicherung und somit der Patientensicherheit wird der "Patienten-Ausweis" bei chronisch Kranken gefordert. Er erhält die notwendigsten diagnostischen und therapeutischen Daten des Patienten, wird vom Hausarzt ausgestellt und allen mitbehandelnden Ärzten vorgelegt.
Begründung:
Ob als Hilfe für den Arzt oder als Nachweis einer chronischen Erkrankung, wo dies auch immer benötigt wird, der Patienten-Ausweis garantiert Kontinuität und verschafft Sicherheit. Er wird von mir seit gut 6 Jahren erfolgreich benutzt. Die Patienten sind sehr dankbar dafür.
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