Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Qualitätssicherung

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 34

Auf Antrag von Prof. Dr. Mau (Drucksache V-34) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Der Deutsche Ärztetag spricht sich dafür aus, dass die Behandlung von intensivtherapiepflichtigen Kindern nur in den dafür ausgestatteten Einrichtungen und durch dazu qualifiziertes Personal (ärztlich und pflegerisch) erfolgen soll.

Rechtsgrundlagen:

§ 24.1 der UN-Kinderechtskonvention,

§ 6 der Deklaration von Ottawa zu den Rechten des Kindes (Weltärztebund 1998).

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