Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Ethische Fragen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 55

Auf Antrag von Prof. Dr. Hoppe, Dr. Jonitz und Dr. Mau (Drucksache V-55) fasst der 104. Deutsche Ärztetag einstimmig folgende Entschließung:

Der 104. Deutsche Ärztetag bekräftigt die zuletzt vom 103. Deutschen Ärztetag geäußerte Auffassung, dass weder das menschliche Genom, Teile davon, noch Organe oder Zellen des menschlichen Körpers patentierbar sein dürfen.

Der Deutschen Ärztetag fordert den Deutschen Bundestag auf, die in der Richtlinie der Europäischen Union 98/44/EG zum Schutz biotechnologischer Erfindungen vorgesehene Patentierbarkeit von Bestandteilen des menschlichen Körpers einschließlich der Gene nicht in deutsches Recht zu überführen.

Der Deutsche Ärztetag stellt fest: Es muss Klarheit darüber bestehen, dass menschliche Gene oder Gensequenzen nicht patentierbar sind, sondern lediglich Herstellungsverfahren und Verfahrensschritte für gentechnische Medikamente patentfähig sein können. Das genetische Erbe der Menschheit ist Allgemeingut und keine Handelsware.

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