Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Ethische Fragen

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 79

Auf Antrag von Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Adam, Dr. Emminger und Dr. Ottmann (Drucksache V-79) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Heimliche Abstammungsgutachten sind unärztlich!

In Presseberichten erfahren Methoden der heimlichen Begutachtung der Vaterschaft durch genetische Tests aus Resten von Körpersekreten, die ohne weiteres zugänglich sind, wie Speichelreste auf Flaschen, hohe Aufmerksamkeit.

Derartige Tests werden von gewerblichen Instituten angeboten.

Der deutsche Ärztetag erklärt, dass er die Durchführung von heimlichen Abstammungsgutachten für unärztlich hält.

Begründung:

Mit heimlichen Abstammungsgutachten wird in der Regel die ärztliche Schweigepflicht verletzt. Deshalb bestimmen die "Richtlinien für die Erstattung von Abstammungsgutachten", herausgegeben vom Robert-Koch-Institut 1996 in Ziffer 6.5, dass bei nichtforensischen Abstammungsgutachten das schriftliche Einverständnis der beteiligten Personen, beim Kinde das der sorgeberechtigten Personen, für die Probenentnahme und die Untersuchungen vorhanden sein müssen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen für Abstammungsgutachten hat in ihrer Deklaration vom 08.06.2000 erklärt, dass die naturwissenschaftliche Feststellung der Abstammung eines Menschen, die weder auf einem richterlichen Beschluss noch auf einer wirksamen Einwilligung der Betroffenen bzw. der jeweiligen Sorgeberechtigten beruht, wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes als verfassungsrechtlich bedenklich, unethisch und den guten Sitten widersprechend bezeichnet wird.

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