Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Verschiedenes

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 13

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-13) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Nach wie vor ist es für Frauen und Männer problematisch, Beruf und Karriere mit Kindererziehung zu vereinbaren. Eine im November 2000 erstellte Umfrage unter den Ärztekammern ergab, dass immer noch ein großer Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Der Europäische Rat hat im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Gleichstellung von Frauen und Männern in seiner Entscheidung vom 20. Dezember 2000 die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Chancengleichheit in allen ihren Aspekten im Beschäftigungsbereich zu fördern. Dies sollte vor allem durch eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben vorangetrieben werden, insbesondere durch die Festlegung neuer Kriterien zur Bewertung der Maßnahmen zur Verbesserung der Strukturen der Kinderbetreuung.

In einigen Ländern Europas sind solche Missstände bereits beseitigt. In Frankreich und Belgien beispielsweise gehören Ganztagseinrichtungen für Kinder im Vorschul- und Schulalter zum allseits akzeptierten und selbstverständlichen Alltagsgeschehen. Der Prozentsatz französischer Kinder, die die Vorschule besuchen, schwankt zwischen 32% für die Zweijährigen und 100% für die Fünfjährigen.

Der 104. Deutsche Ärztetag appelliert an die Krankenhausträger und Krankenkassen, ausreichend Kindertagesstättenplätze an den Kliniken auch für Ärztinnen und Ärzte vorzuhalten. Ferner fordert er die politisch Verantwortlichen auf Bundes- und Länderebene auf, gemäß der o. g. Entscheidung des Europäischen Rates die Infrastruktur an Kindertagesstätten und Ganztagsschulen in Deutschland flächendeckend nachhaltig zu verbessern, damit die Kindererziehenden überhaupt eine Chance haben, Beruf und Familie selbstverständlich und erfolgreich für beide Bereiche zu vereinbaren. Die bereits existierenden Gesetze zur Gleichstellung von Männern und Frauen dürfen in Deutschland nicht Makulatur bleiben.

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