Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Verschiedenes

BESCHLUSSANTRAG V - 51

Auf Antrag von Herrn Weber (Drucksache V-51) beschließt der 104. Deutsche Ärztetag:

Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, die Menschenrechtsbeauftragten der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer zu beauftragen, sich verstärkt des Problems der medizinisch nicht versorgten Flüchtlinge ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland anzunehmen und (ggf. in Kooperation mit den politisch Verantwortlichen im Bund) geeignete Lösungen zu erarbeiten.

Begründung:

Flüchtlinge in unserem Land sind von der regulären Gesundheitsversorgung ausgeschlossen. Einige Ärztinnen und Ärzte stellen sich den gesetzlichen Regelungen entgegen. Flüchtlinge und Menschen ohne Aufenthaltsstatus, denen die Behörden eine angemessene Versorgung verweigern, behandeln sie unentgeltlich. Das ist keine Lösung. Jeder muss ein Recht auf medizinische Betreuung haben. Die gesetzliche Ausgrenzung von Flüchtlingen können wir nicht hinnehmen.

© 2001, Bundesärztekammer.