Anhang A
Beschlüsse und Entschließungen

TOP V: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer - Verschiedenes

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 57

Auf Antrag von Dr. Schwarzkopf-Steinhauser (Drucksache V-57) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Delegierten des 104. Deutschen Ärztetages stellen mit großer Sorge fest, dass Ärzte, Psychotherapeuten und Psychologen die adäquate medizinische und psychotherapeutische Behandlung traumatisierter Flüchtlinge und Folteropfer nicht gewährleisten können.

In Anknüpfung an den Beschluss des Weltärztekongresses 1998 in Ottawa zur medizinischen Versorgung von Flüchtlingen ("Regierungen dürfen weder das Recht des Patienten auf medizinische Behandlung noch die Pflicht des Arztes zu helfen, beschränken....") fordert der Deutsche Ärztetag die Bundesregierung auf, Flüchtlingen/ Asylbewerbern mit traumatisch bedingten Gesundheitsstörungen (Posttraumatische Belastungsstörung, diagnostiziert nach ICD 10 / DSM IV und als komorbide Störungen Depressionen, Angststörungen, psychosomatischer Symptomenkomplex) ein unbefristetes Aufenthalts- und Bleiberecht zu erteilen.

Begründung:

Auf Grund der geltenden gesetzlichen Regelungen ist Foltererfahrung und Traumatisierung bei Flüchtlingen/Asylbewerbern kein Grund für Asyl oder für ein Aufenthaltsrecht. Vielmehr führt frühzeitige Ablehnung des Asylantrages mit drohender Abschiebung in das Land der stattgehabten Traumatisierung und immer nur kurzfristige Aufenthaltsverlängerungen von Wochen bis einigen Monaten zu Verstärkung des gesamten Krankheitsbildes (s. oben: wie Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS), Depression, Angststörungen, psychosomatische Gesundheitsstörungen, Suchtverhalten).

Häufige Folgen sind. Chronifizierungen, Sekundärkrankheiten, anhaltende Persönlichkeitsveränderungen, psychotische Episoden, Suizidalität und Suizidversuche (s. auch H. Keilson, 1979, Sequenzielle Traumatisierung bei Kindern, Stuttgart, Enke).

Therapeutische Bearbeitung traumatischer Erfahrungen ist ohne stabile Aufenthaltsbedingungen nicht möglich. Ohne diese kann lediglich versucht werden, Probleme im Lebensumfeld und Krisensituationen notdürftig aufzufangen. Kindliche Entwicklungsstörungen und die Weitergabe der Störungsbilder der traumatisierten Eltern an die Folgegenerationen sind zu befürchten. (Lit. u.a. Kogan, I., 1995: Der stumme Schrei der Kinder, Die zweite Generation der Holocaust-Opfer, S. Fischer-Rosenthal, G (Hg.), 1997: Der Holocaust im Leben von drei Generationen, Familien von Überlebenden der Shoa und von Nazi-Tätern, Verlag Psychosozial).

© 2001, Bundesärztekammer.