ENTSCHLIESSUNGSANTRAG V - 69
Auf Antrag von Prof. Dr. Krönig (Drucksache V-69) fasst der 104. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Zur praktischen Umsetzung des Rauchverzichts empfiehlt der Deutsche Ärztetag den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen die Kostenübernahme für eine Evidenz-basierte strukturierte Raucherentwöhnung durch Ärztinnen und Ärzte.
Begründung:
Viele Raucher/innen haben die Gefahren des Rauchens erkannt und möchten die Konsequenz eines Rauchverzichts erfolgreich umsetzen. Durch einen solchen Verzicht reduziert sich das Raucher-abhängige Erkrankungsrisiko beträchtlich. Problematisch bleibt die geringe Erfolgschance einer Beendigung der Raucherkarriere in Eigenregie: Hier greift die o. g. Raucherentwöhnung an, die z.B. von der AOK Thüringen gemäß § 20 SGB V mitfinanziert wird.
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