ÄNDERUNGSANTRAG ZUM ENTSCHLIESSUNGSANTRAG I - 1b
Von: Frau Dr. Tempka
als Delegierte der Ärztekammer Berlin
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG FASSEN:
Der Ärztetag möge beschließen Seite 3 Abs. 2 - 3 zu streichen und durch folgenden Wortlaut zu ersetzen:
Ärztliche Arbeitszeit ist tarifgerecht zu vergüten und die ärztliche Direktion des Krankenhauses trägt die Verantwortung für die Einhaltung einer maximalen ärztlichen Wochenarbeitszeit von 70 Stunden und einer Jahresarbeitszeit von 2300 Stunden.
Begründung:
Das gebetsmühlenartige Einfordern einer den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Arbeitszeit zwingt Ärzte in die täglichen unbezahlten Überstunden, da deren Bezahlung bereits ein Gesetzesverstoß bedeutet.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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