BESCHLUSSANTRAG III - 13
Von: Dr. Dietz
als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer
DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:
Im Beschlußantrag des Vorstandes wird betreffend "Befähigungsnachweis" in § 2, Abs. 5, Satz 2 das Wort "insbesondere" ersatzlos gestrichen.
Der 2. Satz heißt dann neu:
"Hierzu zählen bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden".
Begründung:
Darüber hinausgehende, z.B. diagnosebezogene Befähigungsnachweise wären geeignet, den Grundsatz der Fachgebietsgrenzen bzw. definierter Tätigkeiten im Fach zu verlassen.
ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT
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