Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 13

Von: Dr. Dietz

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Im Beschlußantrag des Vorstandes wird betreffend "Befähigungsnachweis" in § 2, Abs. 5, Satz 2 das Wort "insbesondere" ersatzlos gestrichen.

Der 2. Satz heißt dann neu:

"Hierzu zählen bestimmte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden".

Begründung:

Darüber hinausgehende, z.B. diagnosebezogene Befähigungsnachweise wären geeignet, den Grundsatz der Fachgebietsgrenzen bzw. definierter Tätigkeiten im Fach zu verlassen.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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