Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 21

Von: Dr. Dietz

als Delegierter der Bayerischen Landesärztekammer

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

Der vorliegende Beschlußantrag des Vorstandes wird in § 5 Abs. 4, Satz 3 WBO, vor dem Wort "Veränderungen" durch das "weiterbildungsrelevante" ergänzt. Der Satz soll dann heißen: "Der befugte Arzt hat weiterbildungsrelevante Veränderungen in Struktur und Größe der Weiterbildungsstätte unverzüglich der Ärztekammer anzuzeigen.

Begründung:

Nicht jede Veränderung von WB-Plätzen ist für die Weiterbildung von Bedeutung.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

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