Anhang B
Abgelehnte, zurückgezogene und entfallene Anträge

TOP III: Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung

BESCHLUSSANTRAG III - 30

Von: Dr. Reitinger

als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg

DER DEUTSCHE ÄRZTETAG MÖGE BESCHLIESSEN:

a) In Abs. 1 wird als Satz 3 eingefügt:

"Das Zeugnis über den letzten Abschnitt muss Angaben über das Erreichen des Weiterbildungszieles enthalten."

b) Abs. 2 wird gestrichen

Begründung:

a) Der in der alten Weiterbildungsordnung enthaltende Satz zur Bestätigung der Facharztreife, mit dem vom letzten Weiterbilder das Erreichen des Weiterbildungszieles bestätigt wird, ist für die Beurteilung der Weiterbildungsausschüsse der Landesärztekammern sehr hilfreich. Dieser Satz liefert ein starkes Indiz dafür, dass der Weiterzubildende den Kenntnisstand eines Facharztes erworben hat.

b) Abs. 2 ist unter dem Aspekt der Deregulierung verzichtbar.

ENTSCHEIDUNG: ABGELEHNT

© 2001, Bundesärztekammer.